Sonderpädagogischen Förderbedarf beantragen
Sie sind der Ansicht, dass Ihr Kind nicht erfolgreich am Schulunterricht teilnehmen kann und wünschen sich eine sonderpädagogische Förderung? Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten Sie haben.
Beschreibung
Ein sonderpädagogischer Förderbedarf kann bei Kindern und Jugendlichen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können, bestehen.
Liegt bei Ihrem Kind eine solche Beeinträchtigung, die nicht allein durch pädagogische Fördermaßnahmen ausgeglichen werden kann, vor, dann können Sie einen Antrag auf die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen.
Sonderpädagogische Förderschwerpunkte sind:
- Lernen,
- Sprache,
- geistige Entwicklung,
- emotionale-soziale Entwicklung,
- körperlich-motorische Entwicklung,
- Hören,
- Sehen.
Ein Bedarf an sonderpädagogischer Förderung kann auch bei Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Autismus oder langfristigen Erkrankungen bestehen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den Mobilen Sonderpädagogischen Diagnostischen Dienst des Landesschulamtes.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Stellungnahme der Eltern
- pädagogischer Bericht der Schule oder der Kindertageseinrichtung
- wenn vorhanden: medizinische oder therapeutische Gutachten/Berichte
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist körperlich, geistig, seelisch oder in seinem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt, um ohne sonderpädagogische Unterstützung erfolgreich am Unterricht teilzunehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können vor Schulbeginn Ihres Kindes einen Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen. Vom 1. bis zum 6. Schuljahr können Sie und die jeweilige Schule einen Antrag stellen.
- Daraufhin wird ein Fördergutachten erstellt.
- Sie erhalten eine Beratung und Erklärung des Fördergutachtens mit entsprechenden Empfehlungen.
- Bescheid des Landesschulamtes
Fristen
bis zum 10. Januar des Jahres
Bearbeitungsdauer
Das Landesschulamt trifft bis zum 20. Mai des Jahres eine Entscheidung.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Bevor durch die Schule ein Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs gestellt wird, dokumentiert die Schule in Förderplänen alle notwendigen Fördermaßnahmen, um Ihnen die Möglichkeiten einer bestmöglichen Förderung aufzuzeigen. Die vorgeschlagenen Fördermaßnahmen werden mit Ihnen abgestimmt und die Entwicklungen dokumentiert. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, wird ein Antrag auf sonderpädagogischen Förderbedarf gestellt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 05.06.2020
Stichwörter
sonderpädagogischer Förderbedarf, Förderschwerpunkte, Förderbedarf