Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Löschung

    Löschung aus der Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer beantragen

    Sie wollen die Mitgliedschaft bei der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt beenden? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.

    Beschreibung

    Mit der Eintragung in eine Liste der Ingenieurkammer des Landes Sachsen-Anhalt werden Sie automatisch Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt.

    Für Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen, sowie bauvorlageberechtigte Ingenieure und Nachweisberechtigte für Standsicherheit besteht eine Pflichtmitgliedschaft. Alle anderen Ingenieurberufe können freiwillig Mitglieder werden.

    Sie können die Mitgliedschaft jederzeit freiwillig beenden. Die Ingenieurkammer kann auch von sich aus tätig werden und die Löschung von Amts wegen durchführen.

    Zuständigkeit

    Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt entscheidet über die Löschung aus einer der Listen.

    Ansprechpartner

    Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hegelstraße 23

    39104 Magdeburg

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Planckstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: 2,5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 628890

    Fax: 0391 6288999

    E-Mail: info@ing-net.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Überweisung

    Version

    Technisch geändert am 04.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Wenn Sie die Mitgliedschaft freiwillig beenden wollen, müssen Sie einen Antrag einreichen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie wohnen oder arbeiten nicht mehr in Sachsen-Anhalt
    • Oder die Eintragungsvoraussetzungen entfallen
    • Oder Sie haben die Gebühren nicht an die Ingenieurkammer gezahlt
    • Oder Sie sind für die Ingenieurkammer nicht mehr auffindbar
    • Oder das Mitglied ist verstorben

    Sie können auch ohne Angaben von Gründen Ihre Mitgliedschaft beenden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 25.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English