Vorzeitige Einschulung beantragen
Wird Ihr Kind im Jahr der Einschulung bis zum 30. Juni 5 Jahre alt und Sie wünschen aufgrund des Entwicklungsstandes Ihres Kindes eine vorzeitige Einschulung? Lesen Sie hier, wie Sie eine vorzeitige Einschulung beantragen.
Beschreibung
Kinder werden im Allgemeinen eingeschult, wenn sie im Zeitraum vom 01.07. des Vorjahres bis zum 30.06. des Jahres der Einschulung ihren 6. Geburtstag feiern. Wenn Eltern es wünschen, können deren Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Schuljahres das 5. Lebensjahr vollenden, auch eingeschult werden. In beiden Fällen ist eine Anmeldung in der Schule notwendig.
Tipp: Die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtung und die Schulleitung der Grundschule können Sie zum geeigneten Einschulungszeitpunkt Ihres Kindes beraten.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, in deren Bezirk Sie wohnen.
Ansprechpartner
Ministerium für Bildung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 567-7777
E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de
Internet
Abteilung Schule
Beschreibung
Die Stadt Halle (Saale) bietet Schülerinnen und Schülern ein vielfältiges Angebot an Schulen mit unterschiedlichen Schulprofilen und inhaltlicher Ausrichtung, die sich über das gesamte Stadtgebiet verteilen.
Im Schuljahr 2023/24 widmen sich 75 allgemein bildende Schulen dem Lernen von über 25.700 Schülerinnen und Schüler. Zudem werden ca. 7.000 Schülerinnen und Schüler in vier berufsbildenden Schulen aus- und weitergebildet.
Die Schullandschaft in Halle (Saale) wird geprägt von 32 Grundschulen, dazu zusätzlich 7 in freier Trägerschaft, 12 Förderschulen, wovon sich 3 in Landesträgerschaft befinden, 3 Sekundarschulen, ergänzend dazu einer in freier Trägerschaft, vier Gemeinschaftsschulen, wovon sich eine in freier Trägerschaft befindet, 6 Gesamtschulen, von welchen sich eine in freier Trägerschaft befindet, 9 Gymnasien, wovon zwei Gymnasien jeweils in Landes- und freier Trägerschaft sind. Drei Gymnasien weisen inhaltliche Schwerpunkte auf. Mehr über Schulen in Halle (Saale) erfahren Sie hier.
Die Abteilung Schule im Fachbereich Bildung ist dafür zuständig äußere Schulangelegenheiten umzusetzen und erfüllt die Pflichten des Schulträgers Stadt Halle (Saale) für die derzeitig 64 kommunalen Schulen auf dem Stadtgebiet.
Die Abteilung Schule stellte folgende Dienstleitungen für Eltern, Schülerinnen und Schüler bzw. Schulen bereit:
- Aufnahme in die 1. Klasse - Einschulung
- Aufnahme in weiterführende Schulen ohne inhaltlichen Schwerpunkt
- Umsetzung der Schülerbeförderung inklusive der besonderen Schülerbeförderung
- Zuweisung von schulpflichtigen Kindern aus EU-Staaten und ukrainischer Schülerinnen und Schüler, die in Halle/ Saale wohnhaft sind
- Beantragung Zweitschrift Facharbeiterzeugnis
- Beantragung eines Ersatzschulzeugnisses / amtlich beglaubigte Kopie eines Schulzeugnisses
- Befristete Vermietung von Schulräumen, Schulturnhallen und Aulen
- Personal Schulsekretariate
- Schülerwohnheim
- Gastschulbeiträge
- Durchführung der Stadtschüler- und Elternratswahlen
Die Abteilung Schule fördert weiterhin folgende Einrichtungen:
- Schülerforschungszentrum
- Ökologieschule im Schulumweltzentrum Franzigmark
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 345 2213132
Telefon Festnetz: +49 345 2213130
E-Mail: schulverwaltung@halle.de
E-Mail: schuelerbefoerderung@halle.de
Stichwörter
Abteilung Schule, Schulverwaltung, Schulverwaltungsamt
erforderliche Unterlagen
- formloser, schriftlicher Antrag
- Vorlage der Geburtsurkunde
- gegebenenfalls weitere Unterlagen wie zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung des Landratsamtes oder der Stadtverwaltung
Voraussetzungen
- Ihr Kind hat bis zum 30. Juni des folgenden Schuljahres das 5. Lebensjahr vollendet
- Ihr Kind verfügt über einen für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Melden Sie Ihr Kind an der Grundschule an und beantragen Sie bei der Schulleitung die vorzeitige Einschulung.
- Ihr Kind nimmt wie alle anderen Kinder an der schulärztlichen Untersuchung teil. Außerdem wird der aktuelle Entwicklungsstand Ihres Kindes ermittelt.
- Die Schulleitung lädt Sie im Anschluss mit Ihrem Kind zusammen zu einem Gespräch ein.
- Die Entscheidung, ob Ihr Kind tatsächlich vorzeitig eingeschult werden kann, trifft abschließend die Schulleitung.
- Ihr Kind wird mit der Aufnahme schulpflichtig.
Hinweis: Die Anmeldung Ihres Kindes an der Grundschule und die Beantragung der vorzeitigen Einschulung müssen Sie als Eltern gemeinsam vornehmen, sofern Sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Ist einer der Partner verhindert, muss eine Vollmacht und eine Ausweiskopie des Abwesenden vorgelegt werden.
Fristen
Beantragung: spätestens bis zum 15.03. des gewünschten Einschulungsjahres
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 05.06.2020
Stichwörter
Schulfähigkeit, Grundschule, Einschulung