Vorzeitige Einschulung Erlaubnis

    Vorzeitige Einschulung beantragen

    Wird Ihr Kind im Jahr der Einschulung bis zum 30. Juni 5 Jahre alt und Sie wünschen aufgrund des Entwicklungsstandes Ihres Kindes eine vorzeitige Einschulung? Lesen Sie hier, wie Sie eine vorzeitige Einschulung beantragen.

    Beschreibung

    Kinder werden im Allgemeinen eingeschult, wenn sie im Zeitraum vom 01.07. des Vorjahres bis zum 30.06. des Jahres der Einschulung ihren 6. Geburtstag feiern. Wenn Eltern es wünschen, können deren Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Schuljahres das 5. Lebensjahr vollenden, auch eingeschult werden. In beiden Fällen ist eine Anmeldung in der Schule notwendig. 

    Tipp: Die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtung und die Schulleitung der Grundschule können Sie zum geeigneten Einschulungszeitpunkt Ihres Kindes beraten.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, in deren Bezirk Sie wohnen.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmschanzenstraße 32

    39114 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 567-7777

    E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Schule

    Beschreibung

    Die Stadt Halle (Saale) bietet Schülerinnen und Schülern ein vielfältiges Angebot an Schulen mit unterschiedlichen Schulprofilen und inhaltlicher Ausrichtung, die sich über das gesamte Stadtgebiet verteilen.

    Im Schuljahr 2023/24 widmen sich 75 allgemein bildende Schulen dem Lernen von über 25.700 Schülerinnen und Schüler. Zudem werden ca. 7.000 Schülerinnen und Schüler in vier berufsbildenden Schulen aus- und weitergebildet.

    Die Schullandschaft in Halle (Saale) wird geprägt von 32 Grundschulen, dazu zusätzlich 7 in freier Trägerschaft, 12 Förderschulen, wovon sich 3 in Landesträgerschaft befinden, 3 Sekundarschulen, ergänzend dazu einer in freier Trägerschaft, vier Gemeinschaftsschulen, wovon sich eine in freier Trägerschaft befindet, 6 Gesamtschulen, von welchen sich eine in freier Trägerschaft befindet, 9 Gymnasien, wovon zwei Gymnasien jeweils in Landes- und freier Trägerschaft sind. Drei Gymnasien weisen inhaltliche Schwerpunkte auf. Mehr über Schulen in Halle (Saale) erfahren Sie hier.

    Die Abteilung Schule im Fachbereich Bildung ist dafür zuständig äußere Schulangelegenheiten umzusetzen und erfüllt die Pflichten des Schulträgers Stadt Halle (Saale) für die derzeitig 64 kommunalen Schulen auf dem Stadtgebiet.

    Die Abteilung Schule stellte folgende Dienstleitungen für Eltern, Schülerinnen und Schüler bzw. Schulen bereit:

    Die Abteilung Schule fördert weiterhin folgende Einrichtungen:

    Adresse

    Hausanschrift

    Albert-Schweitzer-Straße 40

    06114 Halle (Saale)

    Kontakt

    Fax: +49 345 2213132

    Telefon Festnetz: +49 345 2213130

    E-Mail: schulverwaltung@halle.de

    E-Mail: schuelerbefoerderung@halle.de

    Stichwörter

    Abteilung Schule, Schulverwaltung, Schulverwaltungsamt

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser, schriftlicher Antrag
    • Vorlage der Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen wie zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung des Landratsamtes oder der Stadtverwaltung

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind hat bis zum 30. Juni des folgenden Schuljahres das 5. Lebensjahr vollendet
    • Ihr Kind verfügt über einen für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Melden Sie Ihr Kind an der Grundschule an und beantragen Sie bei der Schulleitung die vorzeitige Einschulung.

    • Ihr Kind nimmt wie alle anderen Kinder an der schulärztlichen Untersuchung teil. Außerdem wird der aktuelle Entwicklungsstand Ihres Kindes ermittelt.
    • Die Schulleitung lädt Sie im Anschluss mit Ihrem Kind zusammen zu einem Gespräch ein.
    • Die Entscheidung, ob Ihr Kind tatsächlich vorzeitig eingeschult werden kann, trifft abschließend die Schulleitung.
    • Ihr Kind wird mit der Aufnahme schulpflichtig.

    Hinweis:  Die Anmeldung Ihres Kindes an der Grundschule und die Beantragung der vorzeitigen Einschulung müssen Sie als Eltern gemeinsam vornehmen, sofern Sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Ist einer der Partner verhindert, muss eine Vollmacht und eine Ausweiskopie des Abwesenden vorgelegt werden.

    Fristen

    Beantragung: spätestens bis zum 15.03. des gewünschten Einschulungsjahres

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 05.06.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schulfähigkeit, Grundschule, Einschulung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de