Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure beantragen
Sie möchten als Beratender Ingenieur oder Beratende Ingenieurin tätig sein? Erfahren Sie hier mehr über den Beruf und die Voraussetzungen.
Beschreibung
Der "Beratende Ingenieur" ist eine geschützte Berufsbezeichnung und bescheinigt seinem Träger oder seiner Trägerin besondere Merkmale.
Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen planen, konstruieren, prüfen, beraten und begutachten, überwachen und koordinieren die Ausführung baulicher Anlagen.
Sie sind dabei weisungsunabhängig, frei von Produkt-, Handels- und Lieferinteressen und verpflichtet, die Interessen ihrer Auftraggeber und Auftraggeberinnen wahrzunehmen. Dieser Schwerpunkt unterscheidet sie von anderen Dienstleistern im Bauwesen.
Wenn Sie als Beratender Ingenieur oder Beratende Ingenieurin tätig sein wollen, müssen Sie die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure beantragen. Die Liste wird von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt geführt.
Als Beratender Ingenieur oder Beratende Ingenieurin sind Sie automatisch auch Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt.
Beratende Ingenieure oder Beratende Ingenieurinnen der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sind dem Versorgungswerk für Ingenieure angeschlossen.
Zuständigkeit
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt entscheidet über die Eintragung in die Liste der beratenden Ingenieure.
Ansprechpartner
Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Gebühren: ja
Planckstraße
Straßenbahn: 2,5
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Überweisung
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Eintragung
- Amtlich beglaubigte Kopie/Abschrift über die Verleihung des akademischen Grades
- Amtlich beglaubigte Kopie/Abschrift des vollständigen Prüfungszeugnisses
- Beruflicher Werdegang ab Ingenieurabschluss
- Nachweis der 2-jährigen praktischen Tätigkeit als Ingenieur
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
- Nachweis der Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit (z. B. Gesellschaftervertrag)
Voraussetzungen
- Sie wohnen oder arbeiten in Sachsen-Anhalt
- Sie dürfen die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ tragen
- Sie haben mindestens 2 Jahre Berufserfahrung unmittelbar vor der Antragstellung
- Sie haben die Fort- und Weiterbildungen abgeschlossen
- Sie sind unabhängig und eigenverantwortlich tätig
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Neben den beratenden Ingenieuren können auch bauvorlageberechtigte Ingenieure und Nachweisberechtigte für Standsicherheit, Sachverständige als Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt aufgenommen werden.
Auf den Internetseiten der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt erhalten Sie umfassende Informationen dazu. Hier stehen Ihnen auch Anträge und Formulare zur Verfügung.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 25.08.2022
Stichwörter
Ingenieurkammer, Versorgungswerk der Ingenieure