Liste der beratenden Ingenieure Eintragung

    Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure beantragen

    Sie möchten als Beratender Ingenieur oder Beratende Ingenieurin tätig sein? Erfahren Sie hier mehr über den Beruf und die Voraussetzungen. 

    Beschreibung

    Der "Beratende Ingenieur" ist eine geschützte Berufsbezeichnung und bescheinigt seinem Träger oder seiner Trägerin besondere Merkmale.

    Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen planen, konstruieren, prüfen, beraten und begutachten, überwachen und koordinieren die Ausführung baulicher Anlagen.

    Sie sind dabei weisungsunabhängig, frei von Produkt-, Handels- und Lieferinteressen und verpflichtet, die Interessen ihrer Auftraggeber und Auftraggeberinnen wahrzunehmen. Dieser Schwerpunkt unterscheidet sie von anderen Dienstleistern im Bauwesen.

    Wenn Sie als Beratender Ingenieur oder Beratende Ingenieurin tätig sein wollen, müssen Sie die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure beantragen. Die Liste wird von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt geführt.

    Als Beratender Ingenieur oder Beratende Ingenieurin sind Sie automatisch auch Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt.
    Beratende Ingenieure oder Beratende Ingenieurinnen  der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sind dem Versorgungswerk für Ingenieure angeschlossen.

    Zuständigkeit

    Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt entscheidet über die Eintragung in die Liste der beratenden Ingenieure.

    Ansprechpartner

    Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hegelstraße 23

    39104 Magdeburg

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Planckstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: 2,5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 628890

    Fax: 0391 6288999

    E-Mail: info@ing-net.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Überweisung

    Version

    Technisch geändert am 04.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Eintragung
    • Amtlich beglaubigte Kopie/Abschrift über die Verleihung des akademischen Grades
    • Amtlich beglaubigte Kopie/Abschrift des vollständigen Prüfungszeugnisses
    • Beruflicher Werdegang ab Ingenieurabschluss
    • Nachweis der 2-jährigen praktischen Tätigkeit als Ingenieur
    • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung 
    • Nachweis der Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit (z. B. Gesellschaftervertrag)

    Voraussetzungen

    • Sie wohnen oder arbeiten in Sachsen-Anhalt
    • Sie dürfen die Berufsbezeichnung "Ingenieur" tragen
    • Sie haben mindestens 2 Jahre Berufserfahrung unmittelbar vor der Antragstellung
    • Sie haben die Fort- und Weiterbildungen abgeschlossen
    • Sie sind unabhängig und eigenverantwortlich tätig

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Neben den beratenden Ingenieuren können auch bauvorlageberechtigte Ingenieure und Nachweisberechtigte für Standsicherheit, Sachverständige als Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt aufgenommen werden.

    Auf den Internetseiten der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt erhalten Sie umfassende Informationen dazu. Hier stehen Ihnen auch Anträge und Formulare zur Verfügung.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 25.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Ingenieurkammer, Versorgungswerk der Ingenieure

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English