Familienerholungszuschuss Festsetzung

    Familienerholungsmaßnahmen mit Bildungsangeboten anmelden

    Sie möchten Ihre familiären Strukturen in einer angenehmen Umgebung stärken? Informieren Sie sich über Maßnahmen der Familienerholung mit Bildungsangeboten.

    Beschreibung

    Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Teilnahme an Maßnahmen der Familienerholung mit Bildungsangeboten. Damit sollen vor allem die Familien unterstützt werden, die Sozialhilfe oder Bürgergeld erhalten oder ein geringes Einkommen haben. Es ist egal, ob Sie verheiratet oder alleinerziehend sind.

    Sie können als Familie an diesen Maßnahmen teilnehmen, um Ihre familiären Beziehungen zu festigen. Dort werden Ihnen auch soziale und gesundheitsfördernde Lebensweisen nahegebracht. Durch die Maßnahme sollen Sie lernen, Ihren Alltag besser zu strukturieren.

    Die Maßnahmen dauern zwischen 2 und 14 Tage. An dieser Maßnahme nehmen mindestens 8 Familien gleichzeitig teil. Ihnen wird für die ganze Zeit ein Ansprechpartner zur Seite gestellt. Sie können diesen Ansprechpartner auch nach dem Urlaub kontaktieren.

    Zuständigkeit

    Informationen erhalten Sie beim Landesverwaltungsamt (Landesjugendamt).

    Folgende Institutionen geben Ihnen ebenfalls Auskunft zu den Maßnahmen:

    • Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände Sachsen-Anhalt (LAGF),
    • die Familienverbände,
    • die Familienferienstätten.

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über Ihr Einkommen
    • Kindergeldbescheid
    • Versicherungsnachweis
    • Mietvertrag
    • Wohngeldbescheid
    • Nachweis über Unterhalt
    • Nachweis über Belastungen (Nur bei Haus und Wohnungseigentümern)

    Welche Unterlagen außer diesen notwendig sind, erfahren Sie bei dem jeweiligen Träger.
     

    Formulare

    Melden Sie sich einfach für ein entsprechendes Projekt beim Träger. Dort erhalten Sie dann weitere Informationen.

    Voraussetzungen

    • Sie haben mindestens 1 Kind, für das Sie auch Kindergeld erhalten
    • Sie wohnen in Sachsen-Anhalt

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie können jederzeit für eine Maßnahme anfragen.

    Damit Sie zeitnah im nächsten Jahr an einer Maßnahme teilnehmen können, sollten Sie sich spätestens im Herbst anmelden.

    Kosten

    Für die Teilnahme an Familienerholungsmaßnahmen fallen für Sie geringe Kosten an. Wie hoch diese sind, erfahren Sie direkt beim Träger. Dort müssen Sie die Gebühren auch bezahlen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 13.06.2020

    Version

    Technisch erstellt am 04.06.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 17.06.2024 (von: Bethge, Vanessa)

    Stichwörter

    Familienurlaub, Familienferien , Familienförderung, Familienbildung, Familienerholung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)