Schulbezirkswechsel beantragen
Ihr Kind soll an einer Schule außerhalb ihres Schulbezirks unterrichtet werden? Informieren Sie sich hier, ob so etwas möglich ist.
Beschreibung
Ihr Kind hat zur Erfüllung der Schulpflicht die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk Sie wohnen. Im Ausnahmefall ist es jedoch möglich, dass auch eine andere Schule besucht werden darf. Dies ist zu beantragen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Landesschulamt.
Ansprechpartner
Ministerium für Bildung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 567-7777
E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de
erforderliche Unterlagen
Ein formloser Antrag und Kopien von Dokumenten, die die besondere Härte untermauern.
Formulare
Keine, es genügt ein formloser schriftlicher oder elektronisch signierter Antrag.
Voraussetzungen
Der Besuch der Schule im Schulbezirk stellt eine unzumutbare Härte dar.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie stellen einen Antrag auf Aufnahme in eine Schule außerhalb des eigenen Schulbezirks.
- Das Landesschulamt hört Sie und Ihr Kind an.
- Es muss ein wichtiger Grund für einen Schulbezirkswechsel vorliegen.
- Bei der Entscheidung werden die persönlichen Gründe des Kindes und der Eltern sowie die vorliegende Ausnahmesituation betrachtet.
- Das Landesschulamt entscheidet über den Antrag und teilt seine Entscheidung mit.
Fristen
Keine, Anträge auf Schulwechsel und Beschulung außerhalb des Schulbezirks sind jederzeit möglich.
Bearbeitungsdauer
Da es sich um eine Einzelfallprüfung handelt, gibt es keine festgelegte Verfahrensdauer.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte stellen sie ausführlich und nachvollziehbar dar, warum der Besuch der Schule in deren Schulbezirk Sie wohnen eine unzumutbare Härte darstellt und fügen Sie Dokumente (Kopie) bei, die dies belegen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt am 15.05.2020
Stichwörter
Schulwechsel, Sekundarschule, Schulbezirkswechsel, Schulabschluss, Schulbesuch, Grundschule