Schulbezirkswechsel Zustimmung

    Schulbezirkswechsel beantragen

    Ihr Kind soll an einer Schule außerhalb ihres Schulbezirks unterrichtet werden? Informieren Sie sich hier, ob so etwas möglich ist.

    Beschreibung

    Ihr Kind hat zur Erfüllung der Schulpflicht die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk Sie wohnen. Im Ausnahmefall ist es jedoch möglich, dass auch eine andere Schule besucht werden darf. Dies ist zu beantragen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesschulamt.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmschanzenstraße 32

    39114 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 567-7777

    E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesschulamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmschanzenstraße 32

    39114 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 56701

    E-Mail: poststelle@lscha.mk.sachsen-anhalt.de

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ein formloser Antrag und Kopien von Dokumenten, die die besondere Härte untermauern.

    Formulare

    Keine, es genügt ein formloser schriftlicher oder elektronisch signierter Antrag.

    Voraussetzungen

    Der Besuch der Schule im Schulbezirk stellt eine unzumutbare Härte dar.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie stellen einen Antrag auf Aufnahme in eine Schule außerhalb des eigenen Schulbezirks.

    • Das Landesschulamt hört Sie und Ihr Kind an.
    • Es muss ein wichtiger Grund für einen Schulbezirkswechsel vorliegen.
    • Bei der Entscheidung werden die persönlichen Gründe des Kindes und der Eltern sowie die vorliegende Ausnahmesituation betrachtet.
    • Das Landesschulamt entscheidet über den Antrag und teilt seine Entscheidung mit.

    Fristen

    Keine, Anträge auf Schulwechsel und Beschulung außerhalb des Schulbezirks sind jederzeit möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Da es sich um eine Einzelfallprüfung handelt, gibt es keine festgelegte Verfahrensdauer.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte stellen sie ausführlich und nachvollziehbar dar, warum der Besuch der Schule in deren Schulbezirk Sie wohnen eine unzumutbare Härte darstellt und fügen Sie Dokumente (Kopie) bei, die dies belegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt am 15.05.2020

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023

    Stichwörter

    Sekundarschule, Schulbezirkswechsel, Grundschule, Schulabschluss, Schulwechsel, Schulbesuch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English