Hilfen für psychisch kranke Personen beantragen
Sie haben eine psychische Erkrankung oder leben mit einer psychisch erkrankten Person zusammen? Die vielfältigen Hilfen sollen Ihnen helfen, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Beschreibung
Der Schutz und die Hilfen für Personen mit einer psychischen Erkrankung haben an Bedeutung gewonnen. In Sachsen-Anhalt wird eine nahe psychiatrische Versorgung angestrebt. Die Hilfen sollen verfügbar und zugänglich sein.
Personen mit einer psychischen Erkrankung sollen ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft führen.
Personen mit einer psychischen Erkrankung leiden unter folgenden Krankheiten oder Störungen:
- geistige oder seelische Krankheit,
- geistige oder seelische Störung von erheblichem Ausmaß,
- Suchtkrankheit
Wenn auch Sie von einer psychischen Erkrankung betroffen sind, können Sie mit Fachkräften über Behandlungensprechen. Alle angebotenen Hilfen können Sie freiwillig in Anspruch nehmen.
Mögliche Hilfen sind die Beratung und Vermittlung in medizinische und psychosoziale Maßnahmen.
Mit diesen Hilfen soll eine klinische Unterbringung vermieden werden oder Sie nach einer Unterbringung wieder in das gesellschaftliche Leben integrieren.
Alle Maßnahmen werden ärztlich oder psychotherapeutisch begleitet.
Auch wenn Sie mit einer Person mit einer psychischen Erkrankung zusammenleben, können Sie Hilfen, insbesondere die Beratung, in Anspruch nehmen.
Zuständigkeit
Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese verfügen über einen sozialpsychiatrischen Dienst an den Sie sich wenden können.
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - Sozialpsychiatrischer Dienst
Beschreibung
Der Sozialpsychiatrische Dienst des Landkreises Wittenberg berät und begleitet Menschen ab 18. Jahren, die von einer psychischen Erkrankung, Suchterkrankung oder einer Krise betroffen sind und sich Unterstützung wünschen.
Des Weiteren werden sozialmedizinische Begutachtungen von Kindern und Jugendlichen durchgeführt.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 14:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2513(Frau Ute Kummerow)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2509(Frau Claudia Bauer)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2511(Frau Lisa Bergmann)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2514(Frau Silvia Lehniger)
Fax: +49 3491 806-2590
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2510(Frau Christiane Kühn)
Kontaktperson
Frau FÄ Susanne Göbel
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2505
Frau Carolin Friedrich
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2512
Frau Ute Kummerow
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2513
Frau Silvia Lehniger
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2514
Frau Claudia Bauer
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2509
Frau Christiane Kühn
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2510
Frau Lisa Bergmann
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2511
GKV-Spitzenverband
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 030 20628888
Telefon Festnetz: 030 2062880
Internet
Stichwörter
Gesetzliche Krankenkassen, Gesetzliche Krankenversicherungen, GKV, Private Krankenkassen, Private Krankenversicherungen
PKV-Verband
Adresse
Hausanschrift
Internet
Stichwörter
Private Krankenkassen, Private Krankenversicherungen
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf eine ambulante, teilstationäre oder stationäre Rehabilitation
- Ärztliches Gutachten
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin wird bei Bedarf mit Ihnen zusammen den Antrag auf eine Hilfeleistung stellen.
Voraussetzungen
Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine psychische Erkrankung festgestellt hat, wird er mit Ihnen einen Behandlungsplan erstellen. Ob die Voraussetzungen für die entsprechende Therapie und Hilfe vorliegen, wird auch dabei entschieden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Viele Krankenkassen informieren sehr ausführlich über das Thema psychische Gesundheit. Meist finden Sie auf den Internetseiten Kontakte und Anträge, die Ihnen weiterhelfen.
Zudem hat das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration einen Wegweiser zu psychiatrischen Angeboten zusammengestellt.
Unterstützende Institutionen
Viele Vereine unterstützen Personen mit einer psychischen Erkrankung bei der Suche nach geeigneten Ärzten und Ärztinnen und Beratungsstellen.
Auch Angehörige haben die Möglichkeit, sich in einer Selbsthilfegruppe auszutauschen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt am 13.05.2020
Stichwörter
Störung, Psychose, Suchtkrankheit, Sozialpsychiatrischer Dienst, Unterbringung, Psychisch Kranke, psychische Krankheit