Hilfen für psychisch kranke Personen Gewährung

    Hilfen für psychisch kranke Personen beantragen

    Sie haben eine psychische Erkrankung oder leben mit einer psychisch erkrankten Person zusammen? Die vielfältigen Hilfen sollen Ihnen helfen, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

    Beschreibung

    Der Schutz und die Hilfen für Personen mit einer psychischen Erkrankung haben an Bedeutung gewonnen. In Sachsen-Anhalt wird eine nahe psychiatrische Versorgung angestrebt. Die Hilfen sollen verfügbar und zugänglich sein.

    Personen mit einer psychischen Erkrankung sollen ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft führen.

    Personen mit einer psychischen Erkrankung leiden unter folgenden Krankheiten oder Störungen:

    • geistige oder seelische Krankheit,
    • geistige oder seelische Störung von erheblichem Ausmaß,
    • Suchtkrankheit

    Wenn auch Sie von einer psychischen Erkrankung betroffen sind, können Sie mit Fachkräften über Behandlungensprechen. Alle angebotenen Hilfen können Sie freiwillig in Anspruch nehmen.

    Mögliche Hilfen sind die Beratung und Vermittlung in medizinische und psychosoziale Maßnahmen.

    Mit diesen Hilfen soll eine klinische Unterbringung vermieden werden oder Sie nach einer Unterbringung wieder in das gesellschaftliche Leben integrieren.

    Alle Maßnahmen werden ärztlich oder psychotherapeutisch begleitet.

    Auch wenn Sie mit einer Person mit einer psychischen Erkrankung zusammenleben, können Sie Hilfen, insbesondere die Beratung, in Anspruch nehmen.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese verfügen über einen sozialpsychiatrischen Dienst an den Sie sich wenden können.  

    Ansprechpartner

    Landkreis Stendal - Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wendstraße 30

    39576 Stendal

    Krankenhaus

    Bus: Krankenhaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Postanschrift

    Postfach 10 14 55

    39554 Stendal

    Öffnungszeiten

    Für Sprechzeiten bitte die  Kontakt-Seite   aufrufen.

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-stendal.de

    Telefon Festnetz: +49 3931 60-7901

    Fax: +49 3931 60-7902

    Version

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    Technisch geändert am 18.10.2024 (von: Webservice LK Stendal, brain-GeoCMS)

    Sprachversion

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    Englisch

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    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    GKV-Spitzenverband

    Adresse

    Hausanschrift

    Reinhardtstraße 28

    10117 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 030 2062880

    Fax: 030 20628888

    Internet

    Stichwörter

    Gesetzliche Krankenkassen, Gesetzliche Krankenversicherungen, GKV, Private Krankenkassen, Private Krankenversicherungen

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2021 (von: Cierpka, Daniela)

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    PKV-Verband

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Ufer 74 c

    50968 Köln

    Internet

    Stichwörter

    Private Krankenkassen, Private Krankenversicherungen

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    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf eine ambulante, teilstationäre oder stationäre Rehabilitation
    • Ärztliches Gutachten

    Ihr Arzt oder Ihre Ärztin wird bei Bedarf mit Ihnen zusammen den Antrag auf eine Hilfeleistung stellen.

    Voraussetzungen

    Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine psychische Erkrankung festgestellt hat, wird er mit Ihnen einen Behandlungsplan erstellen. Ob die Voraussetzungen für die entsprechende Therapie und Hilfe vorliegen, wird auch dabei entschieden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Viele Krankenkassen informieren sehr ausführlich über das Thema psychische Gesundheit. Meist finden Sie auf den Internetseiten Kontakte und Anträge, die Ihnen weiterhelfen.

    Zudem hat das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration einen Wegweiser zu psychiatrischen Angeboten zusammengestellt.

    Unterstützende Institutionen

    Viele Vereine unterstützen Personen mit einer psychischen Erkrankung bei der Suche nach geeigneten Ärzten und Ärztinnen und Beratungsstellen.

    Auch Angehörige haben die Möglichkeit, sich in einer Selbsthilfegruppe auszutauschen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt am 13.05.2020

    Version

    Technisch erstellt am 15.05.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 23.05.2022 (von: system)

    Stichwörter

    Störung, psychische Krankheit, Psychose, Unterbringung, Suchtkrankheit, Psychisch Kranke, Sozialpsychiatrischer Dienst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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