Hilfen für psychisch kranke Personen beantragen
Sie haben eine psychische Erkrankung oder leben mit einer psychisch erkrankten Person zusammen? Die vielfältigen Hilfen sollen Ihnen helfen, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Beschreibung
Der Schutz und die Hilfen für Personen mit einer psychischen Erkrankung haben an Bedeutung gewonnen. In Sachsen-Anhalt wird eine nahe psychiatrische Versorgung angestrebt. Die Hilfen sollen verfügbar und zugänglich sein.
Personen mit einer psychischen Erkrankung sollen ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft führen.
Personen mit einer psychischen Erkrankung leiden unter folgenden Krankheiten oder Störungen:
- geistige oder seelische Krankheit,
- geistige oder seelische Störung von erheblichem Ausmaß,
- Suchtkrankheit
Wenn auch Sie von einer psychischen Erkrankung betroffen sind, können Sie mit Fachkräften über Behandlungensprechen. Alle angebotenen Hilfen können Sie freiwillig in Anspruch nehmen.
Mögliche Hilfen sind die Beratung und Vermittlung in medizinische und psychosoziale Maßnahmen.
Mit diesen Hilfen soll eine klinische Unterbringung vermieden werden oder Sie nach einer Unterbringung wieder in das gesellschaftliche Leben integrieren.
Alle Maßnahmen werden ärztlich oder psychotherapeutisch begleitet.
Auch wenn Sie mit einer Person mit einer psychischen Erkrankung zusammenleben, können Sie Hilfen, insbesondere die Beratung, in Anspruch nehmen.
Zuständigkeit
Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese verfügen über einen sozialpsychiatrischen Dienst an den Sie sich wenden können.
Ansprechpartner
GKV-Spitzenverband
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 030 2062880
Fax: 030 20628888
Internet
Stichwörter
Gesetzliche Krankenkassen, Gesetzliche Krankenversicherungen, GKV, Private Krankenkassen, Private Krankenversicherungen
PKV-Verband
Adresse
Hausanschrift
Internet
Stichwörter
Private Krankenkassen, Private Krankenversicherungen
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf eine ambulante, teilstationäre oder stationäre Rehabilitation
- Ärztliches Gutachten
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin wird bei Bedarf mit Ihnen zusammen den Antrag auf eine Hilfeleistung stellen.
Voraussetzungen
Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine psychische Erkrankung festgestellt hat, wird er mit Ihnen einen Behandlungsplan erstellen. Ob die Voraussetzungen für die entsprechende Therapie und Hilfe vorliegen, wird auch dabei entschieden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Viele Krankenkassen informieren sehr ausführlich über das Thema psychische Gesundheit. Meist finden Sie auf den Internetseiten Kontakte und Anträge, die Ihnen weiterhelfen.
Zudem hat das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration einen Wegweiser zu psychiatrischen Angeboten zusammengestellt.
Unterstützende Institutionen
Viele Vereine unterstützen Personen mit einer psychischen Erkrankung bei der Suche nach geeigneten Ärzten und Ärztinnen und Beratungsstellen.
Auch Angehörige haben die Möglichkeit, sich in einer Selbsthilfegruppe auszutauschen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt am 13.05.2020
Stichwörter
Störung, psychische Krankheit, Psychose, Unterbringung, Suchtkrankheit, Psychisch Kranke, Sozialpsychiatrischer Dienst