Medizinische Praxis anmelden
Sie möchten sich in einem Gesundheits- oder Heilberuf selbstständig machen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Viele Fachkräfte des Gesundheitswesens entscheiden sich für eine eigene Praxis. Gerade im Gesundheitswesen sorgen die strengen Voraussetzungen dafür, dass eine ausgezeichnete Patientenversorgung sichergestellt wird.
Dies gilt für ärztliche Heilberufe und Gesundheitsfachberufe, wie z.B. bei der Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und Podologie.
Wenn Sie als Ärztin oder als Arzt arbeiten möchten, müssen Sie zunächst selbst zugelassen werden. Das erfolgt durch die kassenärztliche Vereinigung.
Für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen gilt: wenn Sie Ihren Beruf selbstständig ausüben möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Gesundheitsbehörde anmelden. Auch zukünftig müssen Sie alle Änderungen zu Ihrer Praxis zeitnah bekannt geben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Anmeldung Ihrer Praxis erfolgt bei dem Gesundheitsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt am Standort der Praxis.
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Gesundheitsamt
Adresse
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Krankenhaus
Linie:- Bus: Krankenhaus
- Haltestelle: Krankenhaus
Linie:- Bus: Krankenhaus
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.
Kontakt
Kontaktperson
Amtsleitung 53
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7900
Betreuungsbehörde
Telefon Festnetz: 03931 60-7940
Gesundheitsaufsicht
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7986
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7984
Telefon Festnetz: +49 3930 60-7981
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7942
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7982
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7985
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7987
Jugendzahnärztlicher Dienst
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7924
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7925
Formulare
Mitteilung / Anzeige für Angestellte gemäß § 26 Absatz 3 des Gesundheitsdienstgesetzes(GDG) LSA
Mitteilung / Anzeige für Selbständige gemäß § 26 Absatz 3 des Gesundheitsdienstgesetzes(GDG) LSA
erforderliche Unterlagen
- Ihre persönlichen Daten, wie Name, Anschrift etc.
- Staatsexamen, Berufserlaubnis, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- verliehene akademische Grade und Titel
Zudem müssen Sie Angaben dazu machen, auf welchem Gebiet Sie die Tätigkeit ausüben möchten und ab wann Sie selbstständig arbeiten möchten.
Viele Kommunen bieten Formulare an, die Sie für die Anmeldung verwenden können.
Voraussetzungen
- Sie selbst sind von der kassenärztlichen Vereinigung in dem Beruf zugelassen
- Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anmeldung müssen Sie innerhalb eines Monats vornehmen.
Die Änderungen sind ebenfalls innerhalb eines Monats anzuzeigen.
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
In der Regel erfolgt die Ausübung der Tätigkeit in einem Gesundheitsberuf freiberuflich.
Eine Praxis bedeutet aber gleichzeitig auch eine Existenzgründung. Daher sollten Sie beachten, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein könnte.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt am 29.04.2020
Stichwörter
Praxen, Podologie, Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie, Arztpraxis, Arztpraxen