Medizinische Praxen Anmeldung

    Medizinische Praxis anmelden

    Sie möchten sich in einem Gesundheits- oder Heilberuf selbstständig machen? Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Viele Fachkräfte des Gesundheitswesens entscheiden sich für eine eigene Praxis. Gerade im Gesundheitswesen sorgen die strengen Voraussetzungen dafür, dass eine ausgezeichnete Patientenversorgung sichergestellt wird.

    Dies gilt für ärztliche Heilberufe und Gesundheitsfachberufe, wie z.B. bei der Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und Podologie.

    Wenn Sie als Ärztin oder als Arzt arbeiten möchten, müssen Sie zunächst selbst zugelassen werden. Das erfolgt durch die kassenärztliche Vereinigung.

    Für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen gilt: wenn Sie Ihren Beruf selbstständig ausüben möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Gesundheitsbehörde anmelden. Auch zukünftig müssen Sie alle Änderungen zu Ihrer Praxis zeitnah bekannt geben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Anmeldung Ihrer Praxis erfolgt bei dem Gesundheitsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt am Standort der Praxis.

    Ansprechpartner

    Landkreis Stendal - Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wendstraße 30

    39576 Stendal

    Krankenhaus

    Bus: Krankenhaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Postanschrift

    Postfach 10 14 55

    39554 Stendal

    Öffnungszeiten

    Für Sprechzeiten bitte die  Kontakt-Seite   aufrufen.

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-stendal.de

    Telefon Festnetz: +49 3931 60-7901

    Fax: +49 3931 60-7902

    Formulare

    Mitteilung / Anzeige für Selbständige gemäß § 26 Absatz 3 des Gesundheitsdienstgesetzes(GDG) LSA
    Wer einen Beruf des Gesundheitswesens selbständig ausübt oder Angestellte der nachfolgenden Berufe beschäftigt, hat dies dem Landkreis Stendal -Gesundheitsamt- (untere Gesundheitsbehörde) innerhalb eines Monats mitzuteilen. Folgende Angaben sind erforderlich: Name, Vorname Geburtsdatum Staatsangehörigkeit berufliche und private Anschrift (beruflich Telefon und Fax) beglaubigte Kopien von Staatsexamen, Berufserlaubnis, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung beglaubigte Kopien über verliehene akademische Grade und Titel Beginn der Tätigkeit Falls gewünscht und erforderlich, wird eine "amtsärztlichen Bescheinigung" des Gesundheitsamtes zur Vorlage z.B. bei den Krankenkassen ausgestellt. Für die amtsärztliche Bescheinigung werden 23,00 Euro in Rechnung gestellt. Bitte beachten: Jede Änderungen ist ebenfalls beim Gesundheitsamt anzuzeigen. Eine formlose schriftliche Mitteilung ist dann jedoch ausreichend. Zu den Berufen des Gesundheitswesens zählen: Arzt / Ärztin Zahnarzt / Zahnärztin Apotheker / Apothekerin Psychologischer Psychotherapeut / Psychologische Psychotherapeutin Zu den Angehörigen der nichtärztlichen Heilberufe und der anderen Fachberufe des Gesundheitswesens (Gesundheitsfachberufe) zählen: Altenpfleger / Altenpflegerin Diätassistent / Diätassistentin Ergotherapeut / Ergotherapeutin Gesundheits- und Krankenpfleger / Gesundheits- und Krankenpfleger Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger / Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin Hebamme / Entbindungspfleger Heilerziehungspfleger / Heilerziehungspflegerin Heilpraktiker / Heilpraktikerin Logopäde / Logopädin Masseur / Masseurin und medizinischer Bademeister / medizinische Bademeisterin Medizinisch-technischer Laborassistent / Medizinisch-technische Laborassistentin Medizinisch-technischer Radiologieassistent / Medizinisch-technische Radiologieassistentin Medizinisch-technischer Assistent / Medizinisch-technische Assistentin der Funktionsdiagnostik Motopäde / Motopädin Orthoptist / Orthoptistin Pharmazeutisch-technischer Assistent / Pharmazeutisch-technische Assistentin Physiotherapeut / Physiotherapeutin Podologe / Podologin Rettungsassistent / Rettungsassistentin Die zuständige Ansprechpartnerin im Gesundheitsamt des Landkreises Stendal erreichen Sie unter der Telefonnummer: 03931/607983 oder per E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-stendal.de.
    Mitteilung / Anzeige für Angestellte gemäß § 26 Absatz 3 des Gesundheitsdienstgesetzes(GDG) LSA
    Wer einen Beruf des Gesundheitswesens selbständig ausübt oder Angestellte der nachfolgenden Berufe beschäftigt, hat dies dem Landkreis Stendal -Gesundheitsamt- (untere Gesundheitsbehörde) innerhalb eines Monats mitzuteilen. Folgende Angaben sind erforderlich: Name, Vorname Geburtsdatum Staatsangehörigkeit berufliche und private Anschrift (beruflich Telefon und Fax) beglaubigte Kopien von Staatsexamen, Berufserlaubnis, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung beglaubigte Kopien über verliehene akademische Grade und Titel Beginn der Tätigkeit Falls gewünscht und erforderlich, wird eine "amtsärztlichen Bescheinigung" des Gesundheitsamtes zur Vorlage z.B. bei den Krankenkassen ausgestellt. Für die amtsärztliche Bescheinigung werden 23,00 Euro in Rechnung gestellt. Bitte beachten: Jede Änderungen ist ebenfalls beim Gesundheitsamt anzuzeigen. Eine formlose schriftliche Mitteilung ist dann jedoch ausreichend. Zu den Berufen des Gesundheitswesens zählen: Arzt / Ärztin Zahnarzt / Zahnärztin Apotheker / Apothekerin Psychologischer Psychotherapeut / Psychologische Psychotherapeutin Zu den Angehörigen der nichtärztlichen Heilberufe und der anderen Fachberufe des Gesundheitswesens (Gesundheitsfachberufe) zählen: Altenpfleger / Altenpflegerin Diätassistent / Diätassistentin Ergotherapeut / Ergotherapeutin Gesundheits- und Krankenpfleger / Gesundheits- und Krankenpfleger Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger / Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin Hebamme / Entbindungspfleger Heilerziehungspfleger / Heilerziehungspflegerin Heilpraktiker / Heilpraktikerin Logopäde / Logopädin Masseur / Masseurin und medizinischer Bademeister / medizinische Bademeisterin Medizinisch-technischer Laborassistent / Medizinisch-technische Laborassistentin Medizinisch-technischer Radiologieassistent / Medizinisch-technische Radiologieassistentin Medizinisch-technischer Assistent / Medizinisch-technische Assistentin der Funktionsdiagnostik Motopäde / Motopädin Orthoptist / Orthoptistin Pharmazeutisch-technischer Assistent / Pharmazeutisch-technische Assistentin Physiotherapeut / Physiotherapeutin Podologe / Podologin Rettungsassistent / Rettungsassistentin Die zuständige Ansprechpartnerin im Gesundheitsamt des Landkreises Stendal erreichen Sie unter der Telefonnummer: 03931/607983 oder per E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-stendal.de.

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 18.10.2024 (von: Webservice LK Stendal, brain-GeoCMS)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Ihre persönlichen Daten, wie Name, Anschrift etc.
    • Staatsexamen, Berufserlaubnis, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
    • verliehene akademische Grade und Titel

    Zudem müssen Sie Angaben dazu machen, auf welchem Gebiet Sie die Tätigkeit ausüben möchten und ab wann Sie selbstständig arbeiten möchten.

    Viele Kommunen bieten Formulare an, die Sie für die Anmeldung verwenden können.

    Voraussetzungen

    • Sie selbst sind von der kassenärztlichen Vereinigung in dem Beruf zugelassen
    • Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anmeldung müssen Sie innerhalb eines Monats vornehmen.

    Die Änderungen sind ebenfalls innerhalb eines Monats anzuzeigen.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In der Regel erfolgt die Ausübung der Tätigkeit in einem Gesundheitsberuf freiberuflich.

    Eine Praxis bedeutet aber gleichzeitig auch eine Existenzgründung. Daher sollten Sie beachten, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein könnte.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt am 29.04.2020

    Version

    Technisch erstellt am 08.05.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 23.05.2022 (von: system)

    Stichwörter

    Ergotherapie, Arztpraxen, Logopädie, Praxen, Physiotherapie, Podologie, Arztpraxis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)