Medizinische Praxis anmelden
Sie möchten sich in einem Gesundheits- oder Heilberuf selbstständig machen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Viele Fachkräfte des Gesundheitswesens entscheiden sich für eine eigene Praxis. Gerade im Gesundheitswesen sorgen die strengen Voraussetzungen dafür, dass eine ausgezeichnete Patientenversorgung sichergestellt wird.
Dies gilt für ärztliche Heilberufe und Gesundheitsfachberufe, wie z.B. bei der Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und Podologie.
Wenn Sie als Ärztin oder als Arzt arbeiten möchten, müssen Sie zunächst selbst zugelassen werden. Das erfolgt durch die kassenärztliche Vereinigung.
Für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen gilt: wenn Sie Ihren Beruf selbstständig ausüben möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Gesundheitsbehörde anmelden. Auch zukünftig müssen Sie alle Änderungen zu Ihrer Praxis zeitnah bekannt geben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Anmeldung Ihrer Praxis erfolgt bei dem Gesundheitsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt am Standort der Praxis.
Ansprechpartner
SG Service, Finanzen und Koordination
Beschreibung
Das Sachgebiet Verwaltung übernimmt allgemeine Aufgaben des Gesundheitsschutzes im Rahmen der Medizinalaufsicht, der Gesundheitspflege und Gesundheitsförderung, wie z. B.:
- Registratur und Überwachung der Angehörigen nichtärztlicher Heilberufe und Berufsangehöriger des Gesundheitswesens im Landkreis (Anmeldung / Löschung der Daten) im Rahmen der Medizinalstatistik;
- Beglaubigung archivierter staatlicher Erlaubnisse für Angehörige nichtärztlicher Heilberufe (vor 1990);
- Bearbeitung der Totenscheine im Landkreis verstorbener Bürger;
- Bürgerinformation und Terminvergabe für Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln (früher: Gesundheitszeugnis);
- Vergabe von Zuwendungen aus Kreis- und Landesmitteln nach geltender Gesundheitsförderrichtlinie (derzeit: Suchtberatung, Schwangerenberatung, Ernährungsberatung und Bewegungsförderung) sowie Förderung der Pilzberatung im Saalekreis
Sonstige Aufgaben:
- Rechnungswesen einschl. Gebührenerhebung und Zahlstelle (Kasse und Kassenautomat), Finanzmanagement und -controlling
- Beschaffung, Vertragswesen und sonstige Verwaltungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Merseburg, Schlossgarten
Linie:- Bus: Merseburg, Schlossgarten
- Haltestelle: Halle (Saale), Am Leipziger Turm
Linie:- Straßenbahn: Halle (Saale), Am Leipziger Turm
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di: 08:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 17:30 Uhr Do: 08:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 15:30 Uhr
Kontakt
Formulare
Anzeige einer nichtärztlichen heilberuflichen oder fachberuflichen Tätigkeit des Gesundheitswesens
erforderliche Unterlagen
- Ihre persönlichen Daten, wie Name, Anschrift etc.
- Staatsexamen, Berufserlaubnis, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- verliehene akademische Grade und Titel
Zudem müssen Sie Angaben dazu machen, auf welchem Gebiet Sie die Tätigkeit ausüben möchten und ab wann Sie selbstständig arbeiten möchten.
Viele Kommunen bieten Formulare an, die Sie für die Anmeldung verwenden können.
Voraussetzungen
- Sie selbst sind von der kassenärztlichen Vereinigung in dem Beruf zugelassen
- Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anmeldung müssen Sie innerhalb eines Monats vornehmen.
Die Änderungen sind ebenfalls innerhalb eines Monats anzuzeigen.
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
In der Regel erfolgt die Ausübung der Tätigkeit in einem Gesundheitsberuf freiberuflich.
Eine Praxis bedeutet aber gleichzeitig auch eine Existenzgründung. Daher sollten Sie beachten, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein könnte.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt am 29.04.2020
Stichwörter
Praxen, Podologie, Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie, Arztpraxis, Arztpraxen