Medizinische Praxen Anmeldung

    Medizinische Praxis anmelden

    Sie möchten sich in einem Gesundheits- oder Heilberuf selbstständig machen? Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Viele Fachkräfte des Gesundheitswesens entscheiden sich für eine eigene Praxis. Gerade im Gesundheitswesen sorgen die strengen Voraussetzungen dafür, dass eine ausgezeichnete Patientenversorgung sichergestellt wird.

    Dies gilt für ärztliche Heilberufe und Gesundheitsfachberufe, wie z.B. bei der Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und Podologie.

    Wenn Sie als Ärztin oder als Arzt arbeiten möchten, müssen Sie zunächst selbst zugelassen werden. Das erfolgt durch die kassenärztliche Vereinigung.

    Für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen gilt: wenn Sie Ihren Beruf selbstständig ausüben möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Gesundheitsbehörde anmelden. Auch zukünftig müssen Sie alle Änderungen zu Ihrer Praxis zeitnah bekannt geben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Anmeldung Ihrer Praxis erfolgt bei dem Gesundheitsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt am Standort der Praxis.

    Ansprechpartner

    SG Service, Finanzen und Koordination

    Beschreibung

    Das Sachgebiet Verwaltung übernimmt allgemeine Aufgaben des Gesundheitsschutzes im Rahmen der Medizinalaufsicht, der Gesundheitspflege und Gesundheitsförderung, wie z. B.:

    • Registratur und Überwachung der Angehörigen nichtärztlicher Heilberufe und Berufsangehöriger des Gesundheitswesens im Landkreis (Anmeldung / Löschung der Daten) im Rahmen der Medizinalstatistik;
    • Beglaubigung archivierter staatlicher Erlaubnisse für Angehörige nichtärztlicher Heilberufe (vor 1990);
    • Bearbeitung der Totenscheine im Landkreis verstorbener Bürger;
    • Bürgerinformation und Terminvergabe für Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln (früher: Gesundheitszeugnis);
    • Vergabe von Zuwendungen aus Kreis- und Landesmitteln nach geltender Gesundheitsförderrichtlinie (derzeit: Suchtberatung, Schwangerenberatung, Ernährungsberatung und Bewegungsförderung) sowie Förderung der Pilzberatung im Saalekreis

    Sonstige Aufgaben:

    • Rechnungswesen einschl. Gebührenerhebung und Zahlstelle (Kasse und Kassenautomat), Finanzmanagement und -controlling
    • Beschaffung, Vertragswesen und sonstige Verwaltungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberaltenburg 4b

    06217 Merseburg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Halle (Saale), Am Leipziger Turm
      Linie:
      • Straßenbahn: Halle (Saale), Am Leipziger Turm
    • Haltestelle: Merseburg, Schlossgarten
      Linie:
      • Bus: Merseburg, Schlossgarten

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di: 08:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 17:30 Uhr Do: 08:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 15:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03461 40-1705

    Fax: 03461 40-1702

    E-Mail: gesundheitsamt@saalekreis.de

    Formulare

    Anzeige einer nichtärztlichen heilberuflichen oder fachberuflichen Tätigkeit des Gesundheitswesens

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Ihre persönlichen Daten, wie Name, Anschrift etc.
    • Staatsexamen, Berufserlaubnis, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
    • verliehene akademische Grade und Titel

    Zudem müssen Sie Angaben dazu machen, auf welchem Gebiet Sie die Tätigkeit ausüben möchten und ab wann Sie selbstständig arbeiten möchten.

    Viele Kommunen bieten Formulare an, die Sie für die Anmeldung verwenden können.

    Voraussetzungen

    • Sie selbst sind von der kassenärztlichen Vereinigung in dem Beruf zugelassen
    • Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anmeldung müssen Sie innerhalb eines Monats vornehmen.

    Die Änderungen sind ebenfalls innerhalb eines Monats anzuzeigen.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In der Regel erfolgt die Ausübung der Tätigkeit in einem Gesundheitsberuf freiberuflich.

    Eine Praxis bedeutet aber gleichzeitig auch eine Existenzgründung. Daher sollten Sie beachten, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein könnte.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt am 29.04.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2022

    Stichwörter

    Praxen, Arztpraxis, Logopädie, Arztpraxen, Ergotherapie, Podologie, Physiotherapie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English