Medizinische Praxen Anmeldung

    Medizinische Praxis anmelden

    Sie möchten sich in einem Gesundheits- oder Heilberuf selbstständig machen? Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Viele Fachkräfte des Gesundheitswesens entscheiden sich für eine eigene Praxis. Gerade im Gesundheitswesen sorgen die strengen Voraussetzungen dafür, dass eine ausgezeichnete Patientenversorgung sichergestellt wird.

    Dies gilt für ärztliche Heilberufe und Gesundheitsfachberufe, wie z.B. bei der Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und Podologie.

    Wenn Sie als Ärztin oder als Arzt arbeiten möchten, müssen Sie zunächst selbst zugelassen werden. Das erfolgt durch die kassenärztliche Vereinigung.

    Für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen gilt: wenn Sie Ihren Beruf selbstständig ausüben möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Gesundheitsbehörde anmelden. Auch zukünftig müssen Sie alle Änderungen zu Ihrer Praxis zeitnah bekannt geben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Anmeldung Ihrer Praxis erfolgt bei dem Gesundheitsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt am Standort der Praxis.

    Ansprechpartner

    Für Brücken-Hackpfüffel wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Ihre persönlichen Daten, wie Name, Anschrift etc.
    • Staatsexamen, Berufserlaubnis, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
    • verliehene akademische Grade und Titel

    Zudem müssen Sie Angaben dazu machen, auf welchem Gebiet Sie die Tätigkeit ausüben möchten und ab wann Sie selbstständig arbeiten möchten.

    Viele Kommunen bieten Formulare an, die Sie für die Anmeldung verwenden können.

    Voraussetzungen

    • Sie selbst sind von der kassenärztlichen Vereinigung in dem Beruf zugelassen
    • Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anmeldung müssen Sie innerhalb eines Monats vornehmen.

    Die Änderungen sind ebenfalls innerhalb eines Monats anzuzeigen.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In der Regel erfolgt die Ausübung der Tätigkeit in einem Gesundheitsberuf freiberuflich.

    Eine Praxis bedeutet aber gleichzeitig auch eine Existenzgründung. Daher sollten Sie beachten, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein könnte.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt am 29.04.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2022

    Stichwörter

    Praxen, Podologie, Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie, Arztpraxis, Arztpraxen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English