Vorgesehen zum Löschen - Prostitutionstätigkeit Anmeldung Verlängerung

    Anmeldung für Prostitutionstätigkeit verlängern

    Ihre Anmeldebescheinigung für die Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter läuft ab? Dann müssen Sie ihre Bescheinigung verlängern.

    Beschreibung

    Als offizieller Nachweis für Ihre Tätigkeit dient die Anmeldebescheinigung, die Sie bereits bei der Erstanmeldung erhalten haben. Diese hat eine Gültigkeit von einem Jahr, wenn Sie zwischen 18 und 21 Jahre alt sind. Sollten Sie älter als 21 Jahre sein, hat die Bescheinigung eine Gültigkeit von 2 Jahren.

    In beiden Fällen muss die Anmeldung nach der jeweiligen Gültigkeitsdauer verlängert werden, sofern Sie Ihre Prostitutionstätigkeit weiterhin ausüben möchten. Im Übrigen gelten für die Verlängerung der Anmeldebescheinigung die gleichen Regeln wie bei der Anmeldung.

    Auf Wunsch wird auch die Aliasbescheinigung verlängert. Die Gültigkeitsdauer der Aliasbescheinigung entspricht der Gültigkeitsdauer der Anmeldebescheinigung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Ordnungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte. 

    Ansprechpartner

    Landkreis Harz - Sachgebiet Allgemeines und Spezielles Ordnungsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 42

    38820 Halberstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • zwei Lichtbilder
    • Angaben zu:
      • den Vor- und Nachnamen
      • das Geburtsdatum und den Geburtsort,
      • die Staatsangehörigkeit,
      • die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung im Sinne des Melderechts, hilfsweise eine
      • die Länder oder Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist
    • Personalausweis, der Reisepass, ein Passersatz oder ein Ausweisersatz
    • Nachweis der gesundheitlichen Beratung
      • Wenn Sie älter als 21 Jahre alt sind, darf diese nicht älter als 1 Jahr sein
      • Wenn Sie jünger als 21 Jahre alt sind, darf diese nicht älter als 6 Monate sein

    Voraussetzungen

    Um ihre Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter weiterhin ausüben können, müssen Sie vor der Verlängerung ihrer Anmeldung an einer gesundheitlichen Beratung teilgenommen haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    Fristen

    Die Verlängerung muss vor Ablauf der Gültigkeit der vorhandenen Anmeldebescheinigung erfolgen.

    Kosten

    EUR 10,00 bis 30,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Anmeldebescheinigung muss von Prostituierten während der Ausübung ihrer Tätigkeit stets mitgeführt werden.

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 24.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2023

    Stichwörter

    Prostituierter, Alsiabescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de