Unterbrechung des Studiums Beurlaubung

    Unterbrechung des Studiums beantragen

    Sie möchten mit Ihrem Studium pausieren? Was Sie bei einem Urlaubssemester beachten müssen, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Es gibt viele Gründe, weshalb ein Studium unterbrochen wird. Meistens wird dafür ein Urlaubssemester beantragt. Wenn Sie auch eine Beurlaubung beantragen möchten, muss dafür ein wichtiger Grund vorliegen.

    Wichtige Gründe für eine Beurlaubung sind unter anderem:

    • eine Schwangerschaft
    • ein Auslandssemester
    • ein befristetes Jobangebot

    Jede Hochschule entscheidet selbst, ob in Ihrem Fall eine Beurlaubung gewährt wird.

    Der Vorteil einer Beurlaubung ist, dass Sie weiterhin immatrikuliert bleiben. Das heißt Sie behalten Ihren Studienplatz. Das Urlaubssemester wird nicht auf Ihre Regelstudienzeit angerechnet. Allerdings haben Sie während der Beurlaubung keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

    Sie können die Beurlaubung meist nur 2-mal für maximal 2 Semester beantragen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Hochschule.

    Ansprechpartner

    Hochschulen in Sachsen-Anhalt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Nachweis, dass bei Ihnen ein wichtiger Grund vorliegt

    Voraussetzungen

    • Sie sind immatrikuliert
    • Es liegt ein wichtiger Grund für die Beurlaubung vor

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen den Antrag rechtzeitig vor jedem Semester innerhalb der Rückmeldefrist stellen.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie Ihr Studium unterbrechen, aber keinen Antrag auf Beurlaubung stellen oder dieser abgelehnt wird, kann dies zu finanziellen Nachteilen führen. Ihr Anspruch auf BAföG erlischt während der Unterbrechung. Zudem wird diese Unterbrechung auf Ihre Regelstudienzeit angerechnet. Wenn Sie die Regelstudienzeit überschreiten, müssen Sie Studiengebühren bezahlen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt am 22.04.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2022

    Stichwörter

    Exmatrikulation, Auslandssemester, Beurlaubung, Studieren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English