Immatrikulation Bescheinigung

    Immatrikulationsbescheinigung beantragen

    Erst mit der Immatrikulation sind Sie Student oder Studentin. Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen.

    Beschreibung

    Mit der Immatrikulation begründen Sie eine Mitgliedschaft in der Hochschule.

    Wenn Sie sich an einer Hochschule für ein Studium bewerben und alle Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllen, werden Sie immatrikuliert.

    Es gibt eine allgemeine Voraussetzung für ein Studium – die Hochschulzugangsberechtigung. Das ist z.B. ein Abitur oder eine entsprechend andere schulische Qualifikation.

    Daneben bestimmt jede Hochschule für jedes Fach selbst, welche weiteren Voraussetzungen vorliegen müssen. Diese sind z.B. ein Numerus Clausus (NC) und eine bestandene Eignungsprüfung.

    Die Immatrikulations-Bescheinigung ist der Nachweis, dass Sie Student oder Studentin einer Hochschule sind. Meist erhalten Sie mit der Immatrikulation auch einen Studierendenausweis, der ebenfalls als Nachweis genutzt werden kann.

    Zuständigkeit

    Die Hochschule stellt Ihnen eine Immatrikulations-Bescheinigung aus.

    Ansprechpartner

    Hochschulen in Sachsen-Anhalt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.02.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 17.05.2024 (von: Cierpka, Daniela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Bevor Sie immatrikuliert werden, müssen Sie sich zunächst für ein Studium bewerben. Bei der Bewerbung müssen Sie bereits einige Unterlagen vorlegen, die auch für die Immatrikulation wichtig sind.

    Wichtige Unterlagen sind:

    • Zeugnis über die Hochschulreife oder vergleichbare Qualifikation
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Nachweis zur Krankenversicherung
    • Nachweis, dass Sie alle Semesterbeiträge und Studiengebühren gezahlt haben
    • Passbild
    • Ggf. Exmatrikulationsbescheinigung

    Voraussetzungen

    • Sie haben die schulischen Voraussetzungen für Ihr gewünschtes Studium erfüllt
    • Sie haben alle Beiträge und Gebühren rechtzeitig gezahlt
    • Sie sind nicht für dieses Studium exmatrikuliert worden
    • Sie sprechen sehr gut deutsch

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Für die Immatrikulation müssen Sie alle Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist einreichen. Die Hochschule teilt Ihnen diese Frist schriftlich mit.

    Kosten

    Sie müssen den Semesterbeitrag und die Studiengebühren bezahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für ein Studium in Sachsen-Anhalt müssen Sie sehr gut deutsch sprechen. Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat zusammen mit der Hochschule Anhalt ein Landesstudienkolleg gegründet. Es soll insbesondere ausländische Studierende auf ein Hochschulstudium vorbereiten und ihnen die erforderlichen Deutsch-Kenntnisse vermitteln.

    Die Immatrikulation begründet die Mitgliedschaft in einer Hochschule. Das Ende der Mitgliedschaft wird durch die Exmatrikulation festgesetzt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung am 22.04.2020

    Version

    Technisch erstellt am 24.04.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 26.04.2024 (von: Cierpka, Daniela)

    Stichwörter

    Exmatrikulation, Studieren, Studienbescheinigung, Studium

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)