Prostitutionsfahrzeug Bereitstellung Entgegennahme

    Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs anzeigen

    Sie möchten ein Prostitutionsfahrzeug aufstellen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde vor dem Aufstellen anzeigen. 

    Beschreibung

    Als Prostitutionsfahrzeuge werden Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen bezeichnet, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.

    Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug an mehr als an 2 aufeinander folgenden Tagen oder mehrmals im Monat zum Betrieb aufstellen wollen, müssen Sie dies vorher anmelden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den jeweils örtlich zuständigen Landkreis oder an die jeweils örtlich zuständige kreisfreie Stadt, in dem bzw. in der das Prostitutionsfahrzeug aufgestellt werden soll.

    Ansprechpartner

    Landkreis Stendal - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und Straßenverkehr

    Beschreibung

    Bitte beachten: Die Anschrift "Hospitalstraße 1-2, Stendal" ist lediglich die POST-Adresse!

    Der SITZ der Straßenverkehrsbehörde befindet sich im Justizzentrum "Albrecht der Bär", Tauentzienstraße 5.
    Der SITZ der Unteren Jagd- und Fischereibehörde, der Versammlungsbehörde, der Unteren Waffenbehörde, Schwarzarbeit / Gewerbe, Schornsteinfegerangelegenheiten befindet sich neben dem Johanniter-Krankenhaus in der Wendstraße 30.
    Besucher bitte dort melden!

    Adresse

    Postanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Hausanschrift

    Tauentzienstraße 5

    39576 Stendal

    Verkehrsüberwachung, verkehrsrechtliche Anordnungen, gewerblicher Kraftverkehr

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Stadtsee
      Linie:
      • Bus: Am Stadtsee
    • Haltestelle: Am Stadtsee
      Linie:
      • Bus: Am Stadtsee
    • Haltestelle: Stadtseebahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Stadtseebahnhof
    • Haltestelle: Finanzamt
      Linie:
      • Bus: Finanzamt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wendstraße 30

    39576 Stendal

    Untere Jagd- und Fischereibehörde, Untere Waffenbehörde, Versammlungsbehörde, Schornsteinfegerangelegenheiten, Kampfmittelbeseitigung, PsychKG, Schwarzarbeit, Gewerbe

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Stadtsee
      Linie:
      • Bus: Am Stadtsee
    • Haltestelle: Am Stadtsee
      Linie:
      • Bus: Am Stadtsee
    • Haltestelle: Stadtseebahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Stadtseebahnhof
    • Haltestelle: Finanzamt
      Linie:
      • Bus: Finanzamt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 10 14 55

    39554 Stendal

    Öffnungszeiten

    Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Formulare

    Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Vor- und Nachname des Fahrzeughalters und der vollständige Name des Betreibers des Prostitutionsfahrzeuges,
    • Kopie der Erlaubnis zur Bereitstellung des Prostitutionsfahrzeuges, ggf. die Kopie einer Stellvertretererlaubnis,
    • das Kraftfahrzeug- oder Schiffskennzeichen des Prostitutionsfahrzeuges,
    • genaue Angabe des Aufstellungsortes,
    • die Dauer der Aufstellung,
    • die Betriebszeiten,
    • Einverständnis des Grundstückseigentümers oder Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Wegefläche,
    • Kopien der Anmeldebescheinigungen oder Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die im Prostitutionsfahrzeug tätig werden, 
    • Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen.

    Voraussetzungen

    Wenn Sie die Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges anzeigen möchten, müssen Sie:

    • eine gültige Erlaubnis zur Bereitstellung eines bestimmten Prostitutionsfahrzeuges vorweisen.
    • darauf achten, dass die Betriebszeiten und der Betriebsort den gesetzlichen Anforderungen zum Schutz aller Beteiligten entsprechen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Sie müssen die Aufstellung eines Fahrzeuges der zuständigen Behörde 2 Wochen vorher anzeigen.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vor der Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges benötigen Sie eine Erlaubnis für das Bereitstellen eines bestimmten Prostitutionsfahrzeuges. Diese erhalten Sie auf Antrag beim jeweils örtlich zuständigen Landkreis oder bei der jeweils örtlich zuständigen kreisfreien Stadt.

    Sollten Sie die Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anmelden, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung am 22.04.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Stichwörter

    Prostitutionsgewerbe, Straßensex, mobiles Bordell, Prostitution, Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Prostituiertenschutzgesetz, Prostitutionsfahrzeug aufstellen, Prostituiertenschutzgesetz, Sex-Bus, Prostitutionsschutzgesetz, Bordell-Busse, Wohnwagen, Anzeige von Prostitutionsfahrzeug, Gangbang-Party-Bus, Autosex, Lustauto

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English