Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs anzeigen
Sie möchten ein Prostitutionsfahrzeug aufstellen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde vor dem Aufstellen anzeigen.
Beschreibung
Als Prostitutionsfahrzeuge werden Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen bezeichnet, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.
Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug an mehr als an 2 aufeinander folgenden Tagen oder mehrmals im Monat zum Betrieb aufstellen wollen, müssen Sie dies vorher anmelden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den jeweils örtlich zuständigen Landkreis oder an die jeweils örtlich zuständige kreisfreie Stadt, in dem bzw. in der das Prostitutionsfahrzeug aufgestellt werden soll.
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und Straßenverkehr
Beschreibung
Bitte beachten: Die Anschrift "Hospitalstraße 1-2, Stendal" ist lediglich die POST-Adresse!
Der SITZ der Straßenverkehrsbehörde befindet sich im Justizzentrum "Albrecht der Bär", Tauentzienstraße 5.
Der SITZ der Unteren Jagd- und Fischereibehörde, der Versammlungsbehörde, der Unteren Waffenbehörde, Schwarzarbeit / Gewerbe, Schornsteinfegerangelegenheiten befindet sich neben dem Johanniter-Krankenhaus in der Wendstraße 30.
Besucher bitte dort melden!
Adresse
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Hausanschrift
Tauentzienstraße 5
39576 Stendal
Verkehrsüberwachung, verkehrsrechtliche Anordnungen, gewerblicher Kraftverkehr
Haltestellen
- Haltestelle: Am Stadtsee
Linie:- Bus: Am Stadtsee
- Haltestelle: Am Stadtsee
Linie:- Bus: Am Stadtsee
- Haltestelle: Stadtseebahnhof
Linie:- Regionalbahn: Stadtseebahnhof
- Haltestelle: Finanzamt
Linie:- Bus: Finanzamt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Wendstraße 30
39576 Stendal
Untere Jagd- und Fischereibehörde, Untere Waffenbehörde, Versammlungsbehörde, Schornsteinfegerangelegenheiten, Kampfmittelbeseitigung, PsychKG, Schwarzarbeit, Gewerbe
Haltestellen
- Haltestelle: Am Stadtsee
Linie:- Bus: Am Stadtsee
- Haltestelle: Am Stadtsee
Linie:- Bus: Am Stadtsee
- Haltestelle: Stadtseebahnhof
Linie:- Regionalbahn: Stadtseebahnhof
- Haltestelle: Finanzamt
Linie:- Bus: Finanzamt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.
Kontakt
Fax: 03931 60-7830
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-stendal.de
Kontaktperson
Sachgebietsleitung 32.03
Telefon Festnetz: 03931 60-7800
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-stendal.de
Schornsteinfegerangelegenheiten
Telefon Festnetz: +49 3931 60-8011
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-stendal.de
Versammlungsrecht
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7339
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-stendal.de
Formulare
Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges
erforderliche Unterlagen
- Vor- und Nachname des Fahrzeughalters und der vollständige Name des Betreibers des Prostitutionsfahrzeuges,
- Kopie der Erlaubnis zur Bereitstellung des Prostitutionsfahrzeuges, ggf. die Kopie einer Stellvertretererlaubnis,
- das Kraftfahrzeug- oder Schiffskennzeichen des Prostitutionsfahrzeuges,
- genaue Angabe des Aufstellungsortes,
- die Dauer der Aufstellung,
- die Betriebszeiten,
- Einverständnis des Grundstückseigentümers oder Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Wegefläche,
- Kopien der Anmeldebescheinigungen oder Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die im Prostitutionsfahrzeug tätig werden,
- Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen.
Voraussetzungen
Wenn Sie die Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges anzeigen möchten, müssen Sie:
- eine gültige Erlaubnis zur Bereitstellung eines bestimmten Prostitutionsfahrzeuges vorweisen.
- darauf achten, dass die Betriebszeiten und der Betriebsort den gesetzlichen Anforderungen zum Schutz aller Beteiligten entsprechen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Sie müssen die Aufstellung eines Fahrzeuges der zuständigen Behörde 2 Wochen vorher anzeigen.
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Vor der Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges benötigen Sie eine Erlaubnis für das Bereitstellen eines bestimmten Prostitutionsfahrzeuges. Diese erhalten Sie auf Antrag beim jeweils örtlich zuständigen Landkreis oder bei der jeweils örtlich zuständigen kreisfreien Stadt.
Sollten Sie die Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anmelden, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung am 22.04.2020
Stichwörter
Prostitutionsgewerbe, Straßensex, mobiles Bordell, Prostitution, Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Prostituiertenschutzgesetz, Prostitutionsfahrzeug aufstellen, Prostituiertenschutzgesetz, Sex-Bus, Prostitutionsschutzgesetz, Bordell-Busse, Wohnwagen, Anzeige von Prostitutionsfahrzeug, Gangbang-Party-Bus, Autosex, Lustauto