Prostitutionsfahrzeug Bereitstellung Entgegennahme

    Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs anzeigen

    Sie möchten ein Prostitutionsfahrzeug aufstellen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde vor dem Aufstellen anzeigen. 

    Beschreibung

    Als Prostitutionsfahrzeuge werden Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen bezeichnet, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.

    Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug an mehr als an 2 aufeinander folgenden Tagen oder mehrmals im Monat zum Betrieb aufstellen wollen, müssen Sie dies vorher anmelden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den jeweils örtlich zuständigen Landkreis oder an die jeweils örtlich zuständige kreisfreie Stadt, in dem bzw. in der das Prostitutionsfahrzeug aufgestellt werden soll.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr - SG 32.4 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Karlsplatz 37

    06406 Bernburg (Saale)

    > Besucheranschrift

    Parkplatz: Rheineplatz
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Tiefgarage Karlsplatz
    Gebühren: ja

    Bernburg (Saale) Karlsplatz

    Bus: > über mehrere Linien zu erreichen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    06400 Bernburg (Saale)

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung Dienstag: 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1366(Allgemeine Ordnungsangelegenheiten)

    Fax: +49 3471 684-561324

    E-Mail: ordnung@kreis-slk.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 13.03.2023 (von: Pressel, Elke)

    Technisch geändert am 08.11.2023 (von: Pressel, Elke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Vor- und Nachname des Fahrzeughalters und der vollständige Name des Betreibers des Prostitutionsfahrzeuges,
    • Kopie der Erlaubnis zur Bereitstellung des Prostitutionsfahrzeuges, ggf. die Kopie einer Stellvertretererlaubnis,
    • das Kraftfahrzeug- oder Schiffskennzeichen des Prostitutionsfahrzeuges,
    • genaue Angabe des Aufstellungsortes,
    • die Dauer der Aufstellung,
    • die Betriebszeiten,
    • Einverständnis des Grundstückseigentümers oder Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Wegefläche,
    • Kopien der Anmeldebescheinigungen oder Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die im Prostitutionsfahrzeug tätig werden, 
    • Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen.

    Voraussetzungen

    Wenn Sie die Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges anzeigen möchten, müssen Sie:

    • eine gültige Erlaubnis zur Bereitstellung eines bestimmten Prostitutionsfahrzeuges vorweisen.
    • darauf achten, dass die Betriebszeiten und der Betriebsort den gesetzlichen Anforderungen zum Schutz aller Beteiligten entsprechen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Sie müssen die Aufstellung eines Fahrzeuges der zuständigen Behörde 2 Wochen vorher anzeigen.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vor der Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges benötigen Sie eine Erlaubnis für das Bereitstellen eines bestimmten Prostitutionsfahrzeuges. Diese erhalten Sie auf Antrag beim jeweils örtlich zuständigen Landkreis oder bei der jeweils örtlich zuständigen kreisfreien Stadt.

    Sollten Sie die Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anmelden, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung am 22.04.2020

    Version

    Technisch erstellt am 24.04.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 23.04.2024 (von: Cierpka, Daniela)

    Stichwörter

    Prostitutionsfahrzeug aufstellen, Straßensex, Bordell-Busse, Prostitutionsschutzgesetz, Gangbang-Party-Bus, Lustauto, Wohnwagen, Autosex, Prostitutionsgewerbe, Sex-Bus, Anzeige von Prostitutionsfahrzeug, Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Prostituiertenschutzgesetz, Prostituiertenschutzgesetz, mobiles Bordell, Prostitution

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)