Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs anzeigen
Sie möchten ein Prostitutionsfahrzeug aufstellen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde vor dem Aufstellen anzeigen.
Beschreibung
Als Prostitutionsfahrzeuge werden Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen bezeichnet, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.
Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug an mehr als an 2 aufeinander folgenden Tagen oder mehrmals im Monat zum Betrieb aufstellen wollen, müssen Sie dies vorher anmelden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den jeweils örtlich zuständigen Landkreis oder an die jeweils örtlich zuständige kreisfreie Stadt, in dem bzw. in der das Prostitutionsfahrzeug aufgestellt werden soll.
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Rechtsamt - Sachgebiet Ordnung und Sicherheit
Beschreibung
Allgemeine Gefahrenabwehr
- Kampfmittel und Fundmunition
- Versammlungsrecht
- Jugendschutz
Gewerbeangelegenheiten
- § 30 GewO Privatkrankenanstalten
- § 34f GewO Finanzanlagenvermittler
- § 34h GewO Honorar-Finanzanlagenberater
- § 34i GewO Immobiliendarlehensvermittler
- § 69 GewO Festsetzen von Messen, Ausstellungen und Großmärkten
Jagd-und Fischereiwesen
Personenstandswesen und Namensrecht
Schornsteinfegerwesen
Schwarzarbeit
Waffen- und Sprengstoffrecht
Fachaufsicht über die Kommunen im allgemeinen und speziellen Gefahrenabwehrrecht
Leistungen
- Anmeldung Veranstaltung
- Anzeige Ordnungswidrigkeiten bei Schwarzarbeit
- Befahrerlaubnis Landschaftsschutzgebiet
- Fischereischein
- Fischerprüfung
- Gaststättenbetrieb - Anordnungen erlassen (nachträglich)
- Gaststättenbetrieb - Außengastronomie erlauben (Sondernutzung)
- Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
- Gewerbsmäßige Hundehaltung erlauben
- Jagdangelegenheiten
- Jagdschein
- Kampfmittelbeseitigung
- Ladenöffnungszeiten
- Namensänderung
- Ordnungswesen
- Schießstätte Betrieb - Erlaubnis
- Schornsteinfegerwesen
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
- Versammlungen - Anmeldung von öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen unter freiem Himmel
- Waffenbesitzkarte
- Waffenbesitzkarte für Waffen- und Munitionssachverständige
- Waffenhandel gewerbsmäßig - Erlaubnis
- Waffenhandel: Fachkundeprüfung abnehmen
- Waffenschein ausstellen
- Waffentransport - Erlaubnis
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landkreis Börde
Empfänger: Landkreis Börde
IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54
BIC: NOLADE21HDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Börde
erforderliche Unterlagen
- Vor- und Nachname des Fahrzeughalters und der vollständige Name des Betreibers des Prostitutionsfahrzeuges,
- Kopie der Erlaubnis zur Bereitstellung des Prostitutionsfahrzeuges, ggf. die Kopie einer Stellvertretererlaubnis,
- das Kraftfahrzeug- oder Schiffskennzeichen des Prostitutionsfahrzeuges,
- genaue Angabe des Aufstellungsortes,
- die Dauer der Aufstellung,
- die Betriebszeiten,
- Einverständnis des Grundstückseigentümers oder Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Wegefläche,
- Kopien der Anmeldebescheinigungen oder Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die im Prostitutionsfahrzeug tätig werden,
- Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen.
Voraussetzungen
Wenn Sie die Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges anzeigen möchten, müssen Sie:
- eine gültige Erlaubnis zur Bereitstellung eines bestimmten Prostitutionsfahrzeuges vorweisen.
- darauf achten, dass die Betriebszeiten und der Betriebsort den gesetzlichen Anforderungen zum Schutz aller Beteiligten entsprechen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Sie müssen die Aufstellung eines Fahrzeuges der zuständigen Behörde 2 Wochen vorher anzeigen.
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Vor der Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges benötigen Sie eine Erlaubnis für das Bereitstellen eines bestimmten Prostitutionsfahrzeuges. Diese erhalten Sie auf Antrag beim jeweils örtlich zuständigen Landkreis oder bei der jeweils örtlich zuständigen kreisfreien Stadt.
Sollten Sie die Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anmelden, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung am 22.04.2020
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