Prostitutionsveranstaltungen Organisation oder Durchführung Entgegennahme

    Prostitutionsveranstaltung anmelden

    Sie möchten eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzeigen.

    Beschreibung

    Prostitutionsveranstaltungen sind für einen offenen Teilnehmerkreis ausgerichtete Veranstaltungen, bei denen mindestens eine der unmittelbar anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen anbietet.

    Wenn Sie eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen möchten, müssen Sie dies der am Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung anzeigen.

    Prostitutionsveranstaltungen dürfen nur in geeigneten Gebäuden, Räumen und sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen (Prostitutionsfahrzeugen) durchgeführt werden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den jeweiligen örtlich zuständigen Landkreis oder an die jeweilige kreisfreie Stadt, in dem bzw. in der die Prostitutionsveranstaltung stattfinden soll.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr - SG 32.4 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Karlsplatz 37

    06406 Bernburg (Saale)

    > Besucheranschrift

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rheineplatz
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Tiefgarage Karlsplatz
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bernburg (Saale) Karlsplatz
      Linie:
      • Bus: > über mehrere Linien zu erreichen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Montag: 09:00 - 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung * Dienstag: 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr * Mittwoch: geschlossen * Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr * Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 3471 684-561324

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1366(Allgemeine Ordnungsangelegenheiten)

    E-Mail: ordnung@kreis-slk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • vollständiger Name des Betreibers,
    • Kopie der Erlaubnis zur Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen,
    • falls Personen als Stellvertretung des Betreibers eingesetzt werden sollen
      • Vor- und Nachnamen und
      • Kopie der Stellvertretungserlaubnis,
    • das der Erlaubnis zu Grunde liegende Betriebskonzept,
    • das auf die jeweilige Veranstaltung bezogene Veranstaltungskonzept,
    • Ort und Zeit der Veranstaltung,
    • vollständiger Name des Eigentümers der genutzten Gebäude, Räume oder sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen sowie der Einverständniserklärung des Eigentümers,
    • Nachweis der baulichen Mindestanforderungen der Veranstaltungsstätte.
    • Kopien der Anmeldebescheinigungen oder Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die bei der Veranstaltung voraussichtlich tätig werden,
    • Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen,
    • wenn ein Prostitutionsfahrzeug als Veranstaltungsort verwendet wird, wird die gültige Betriebszulassung/Betriebsfähigkeit des Fahrzeuges benötigt,

    Voraussetzungen

    • Allgemein eine Erlaubnis zur Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen.
    • Betriebszeiten und der Betriebsort müssen den gesetzlichen Anforderungen zum Schutz aller Beteiligten (Prostituierte, Jugend, Nachbarschaft) entsprechen.
    • Der Veranstaltungsort muss den baulichen Mindestanforderungen entsprechen.
    • Die Prostitutionsveranstaltung muss vor Ort durch den Betreiber oder die als Stellvertretung benannte Person geleitet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Sie müssen die Veranstaltung 4 Wochen vor dem Beginn anzeigen.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sollten Sie die Prostitutionsveranstaltungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anmelden, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Vor der Anzeige der Prostitutionsveranstaltung benötigen Sie eine Erlaubnis zur Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen. Diese erhalten Sie auf Antrag beim jeweils örtlich zuständigen Landkreis bzw. bei der jeweils örtlich zuständigen kreisfreien Stadt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung am 22.04.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Stichwörter

    Gang-Bang-Party, Sex-Party, Lustveranstaltung, Swingerclub, Sexveranstaltung, Prostitutionsveranstaltung, Erotik- Veranstaltung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de