Prostitutionsveranstaltungen Organisation oder Durchführung Entgegennahme

    Prostitutionsveranstaltung anmelden

    Sie möchten eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzeigen.

    Beschreibung

    Prostitutionsveranstaltungen sind für einen offenen Teilnehmerkreis ausgerichtete Veranstaltungen, bei denen mindestens eine der unmittelbar anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen anbietet.

    Wenn Sie eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen möchten, müssen Sie dies der am Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung anzeigen.

    Prostitutionsveranstaltungen dürfen nur in geeigneten Gebäuden, Räumen und sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen (Prostitutionsfahrzeugen) durchgeführt werden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den jeweiligen örtlich zuständigen Landkreis oder an die jeweilige kreisfreie Stadt, in dem bzw. in der die Prostitutionsveranstaltung stattfinden soll.

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Rechtsamt - Sachgebiet Ordnung und Sicherheit

    Beschreibung

    Allgemeine Gefahrenabwehr

    • Kampfmittel und Fundmunition
    • Versammlungsrecht
    • Jugendschutz

    Gewerbeangelegenheiten

    • § 30 GewO Privatkrankenanstalten
    • § 34f GewO Finanzanlagenvermittler
    • § 34h GewO Honorar-Finanzanlagenberater
    • § 34i GewO Immobiliendarlehensvermittler
    • § 69 GewO Festsetzen von Messen, Ausstellungen und Großmärkten

    Jagd-und Fischereiwesen
    Personenstandswesen und Namensrecht

    Schornsteinfegerwesen
    Schwarzarbeit
    Waffen- und Sprengstoffrecht
    Fachaufsicht über die Kommunen im allgemeinen und speziellen Gefahrenabwehrrecht

    Leistungen

    • Anmeldung Veranstaltung
    • Anzeige Ordnungswidrigkeiten bei Schwarzarbeit
    • Befahrerlaubnis Landschaftsschutzgebiet
    • Fischereischein
    • Fischerprüfung
    • Gaststättenbetrieb - Anordnungen erlassen (nachträglich)
    • Gaststättenbetrieb - Außengastronomie erlauben (Sondernutzung)
    • Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
    • Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
    • Gewerbsmäßige Hundehaltung erlauben
    • Jagdangelegenheiten
    • Jagdschein
    • Kampfmittelbeseitigung
    • Ladenöffnungszeiten
    • Namensänderung
    • Ordnungswesen
    • Schießstätte Betrieb - Erlaubnis
    • Schornsteinfegerwesen
    • Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
    • Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
    • Versammlungen - Anmeldung von öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen unter freiem Himmel
    • Waffenbesitzkarte
    • Waffenbesitzkarte für Waffen- und Munitionssachverständige
    • Waffenhandel gewerbsmäßig - Erlaubnis
    • Waffenhandel: Fachkundeprüfung abnehmen
    • Waffenschein ausstellen
    • Waffentransport - Erlaubnis

    Adresse

    Hausanschrift

    Bornsche Straße 2

    39340 Haldensleben

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 53

    39331 Haldensleben

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4243

    Fax: +49 3904 7240-54291

    E-Mail: ordnung-sicherheit@landkreis-boerde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • vollständiger Name des Betreibers,
    • Kopie der Erlaubnis zur Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen,
    • falls Personen als Stellvertretung des Betreibers eingesetzt werden sollen
      • Vor- und Nachnamen und
      • Kopie der Stellvertretungserlaubnis,
    • das der Erlaubnis zu Grunde liegende Betriebskonzept,
    • das auf die jeweilige Veranstaltung bezogene Veranstaltungskonzept,
    • Ort und Zeit der Veranstaltung,
    • vollständiger Name des Eigentümers der genutzten Gebäude, Räume oder sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen sowie der Einverständniserklärung des Eigentümers,
    • Nachweis der baulichen Mindestanforderungen der Veranstaltungsstätte.
    • Kopien der Anmeldebescheinigungen oder Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die bei der Veranstaltung voraussichtlich tätig werden,
    • Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen,
    • wenn ein Prostitutionsfahrzeug als Veranstaltungsort verwendet wird, wird die gültige Betriebszulassung/Betriebsfähigkeit des Fahrzeuges benötigt,

    Voraussetzungen

    • Allgemein eine Erlaubnis zur Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen.
    • Betriebszeiten und der Betriebsort müssen den gesetzlichen Anforderungen zum Schutz aller Beteiligten (Prostituierte, Jugend, Nachbarschaft) entsprechen.
    • Der Veranstaltungsort muss den baulichen Mindestanforderungen entsprechen.
    • Die Prostitutionsveranstaltung muss vor Ort durch den Betreiber oder die als Stellvertretung benannte Person geleitet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Sie müssen die Veranstaltung 4 Wochen vor dem Beginn anzeigen.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sollten Sie die Prostitutionsveranstaltungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anmelden, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Vor der Anzeige der Prostitutionsveranstaltung benötigen Sie eine Erlaubnis zur Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen. Diese erhalten Sie auf Antrag beim jeweils örtlich zuständigen Landkreis bzw. bei der jeweils örtlich zuständigen kreisfreien Stadt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung am 22.04.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Stichwörter

    Gang-Bang-Party, Sex-Party, Lustveranstaltung, Swingerclub, Sexveranstaltung, Prostitutionsveranstaltung, Erotik- Veranstaltung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de