Straßenschaden an Bundesstraßen und begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts) melden
Straßenschäden stellen eine Gefahr dar. Helfen Sie, die Gefahren zu beseitigen.
Beschreibung
Sie können Straßenschäden (wie z.B. Schlaglöcher) melden. Ihre Meldungen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet, die die erforderlichen Maßnahmen veranlassen. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und Sofortmaßnahmen beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für Gemeinden und Städte mit mehr als 80.000 Einwohner gilt:
Die Gemeinde oder die Stadt selbst ist zuständig.
Für Gemeinden und Städte mit weniger als 80.000 Einwohner gilt:
Der Bund ist zuständig.
Ansprechpartner
Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land - Ordnung / Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Vor dem Gemeindegebäude (Parkscheibe)
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Vor dem Gemeindegebäude (Parkscheibe)
Anzahl: 12 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Röblingen am See, Pfarrstr.
Linie:- Bus: 1
- Haltestelle: Röblingen am See, Bahnhof
Linien:- Regionalbahn: Halle - Nordhausen
- Bus: 1
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Herr Thomas Schumer (Sachbearbeiter)
Postanschrift
Pfarrstaße 8
06317 Seegebiet Mansfelder Land
Telefon Festnetz: +49 34774 444-47
Fax: +49 34774 444-50
Voraussetzungen
Um den Schaden schnellstmöglich zu beseitigen, sollten Sie die exakte Position nennen können.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Schlagloch, Straßenschäden, Schlaglöcher