Straßenschaden an Bundesstraßen und begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts) melden
Straßenschäden stellen eine Gefahr dar. Helfen Sie, die Gefahren zu beseitigen.
Beschreibung
Sie können Straßenschäden (wie z.B. Schlaglöcher) melden. Ihre Meldungen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet, die die erforderlichen Maßnahmen veranlassen. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und Sofortmaßnahmen beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für Gemeinden und Städte mit mehr als 80.000 Einwohner gilt:
Die Gemeinde oder die Stadt selbst ist zuständig.
Für Gemeinden und Städte mit weniger als 80.000 Einwohner gilt:
Der Bund ist zuständig.
Ansprechpartner
Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land - Ordnung / Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Vor dem Gemeindegebäude (Parkscheibe)
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor dem Gemeindegebäude (Parkscheibe)
Anzahl: 12
Gebühren: nein
Röblingen am See, Bahnhof
Bus: 1
Regionalbahn: Halle - Nordhausen
Röblingen am See, Pfarrstr.
Bus: 1
Öffnungszeiten
Montag:       09:00 - 12:00 Uhr Dienstag:     09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch:    geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitag:        09:00 - 12:00 Uhr
Voraussetzungen
Um den Schaden schnellstmöglich zu beseitigen, sollten Sie die exakte Position nennen können.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Straßenschäden, Schlagloch, Schlaglöcher