Straßenschaden Beseitigung an Bundesstraßen und begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts)

    Straßenschaden an Bundesstraßen und begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts) melden

    Straßenschäden stellen eine Gefahr dar. Helfen Sie, die Gefahren zu beseitigen.

    Beschreibung

    Sie können Straßenschäden (wie z.B. Schlaglöcher) melden. Ihre Meldungen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet, die die erforderlichen Maßnahmen veranlassen. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und Sofortmaßnahmen beauftragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für Gemeinden und Städte mit mehr als 80.000 Einwohner gilt:

    Die Gemeinde oder die Stadt selbst ist zuständig.

    Für Gemeinden und Städte mit weniger als 80.000 Einwohner gilt:

    Der Bund ist zuständig.

    Ansprechpartner

    Bau- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Thälmann-Straße 22

    39179 Barleben

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 39203 5652620

    E-Mail: bauamt@barleben.de

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Um den Schaden schnellstmöglich zu beseitigen, sollten Sie die exakte Position nennen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Schlagloch, Straßenschäden, Schlaglöcher

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English