Straßenschaden an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (außerorts) melden
Straßenschäden stellen eine Gefahr dar. Helfen Sie, die Gefahren zu beseitigen.
Beschreibung
Sie können Straßenschäden (wie z.B. Schlaglöcher) melden. Ihre Meldungen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet, die die erforderlichen Maßnahmen veranlassen. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und Sofortmaßnahmen beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land - Ordnung / Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Vor dem Gemeindegebäude (Parkscheibe)
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor dem Gemeindegebäude (Parkscheibe)
Anzahl: 12
Gebühren: nein
Röblingen am See, Bahnhof
Bus: 1
Regionalbahn: Halle - Nordhausen
Röblingen am See, Pfarrstr.
Bus: 1
Öffnungszeiten
Montag:       09:00 - 12:00 Uhr Dienstag:     09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch:    geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitag:        09:00 - 12:00 Uhr
Voraussetzungen
Um den Schaden schnellstmöglich zu beseitigen, sollten Sie die exakte Position nennen können.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Straßenschaden Beseitigung an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (außerorts)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Straßenschäden, Schlagloch, Landstraße, Schlaglöcher