Straßenschaden an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (außerorts) melden
Straßenschäden stellen eine Gefahr dar. Helfen Sie, die Gefahren zu beseitigen.
Beschreibung
Sie können Straßenschäden (wie z.B. Schlaglöcher) melden. Ihre Meldungen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet, die die erforderlichen Maßnahmen veranlassen. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und Sofortmaßnahmen beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Harz - Sachgebiet Kreisstraßenverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
E-Mail: hoch-tiefbauamt@kreis-hz.de
Telefon Festnetz: 03941 5970-2607
Voraussetzungen
Um den Schaden schnellstmöglich zu beseitigen, sollten Sie die exakte Position nennen können.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Straßenschaden Beseitigung an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (außerorts)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Straßenschäden, Schlagloch, Landstraße, Schlaglöcher