Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Straßenschaden an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen melden

    Straßenschäden stellen eine Gefahr dar. Helfen Sie, die Gefahren zu beseitigen.

    Beschreibung

    Sie können Straßenschäden (wie z.B. Schlaglöcher) melden. Ihre Meldungen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet, die die erforderlichen Maßnahmen veranlassen. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und Sofortmaßnahmen beauftragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gemeinde oder kreisfreie Stadt.

    Ansprechpartner

    Bauamt

    Beschreibung

    Hilfsbedürftige Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen klingeln bitte am Briefkasten neben dem Haupteingang.

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06686 Lützen

    Parkplatz: Markt
    Anzahl: 25
    Gebühren: nein

    Marktplatz

    Bus: Marktplatz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 9:00-12:00 Uhr Dienstag 9:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9:00-12:00 und 13:00-15:30 Uhr Freitag 9:00-11:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: bauamt@stadt-luetzen.de

    Telefon Festnetz: +49 34444 315-960

    Fax: +49 34444 315-72

    Weitere Informationen

    Hilfsbedürftige Personen, Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen klingeln bitte am Briefkasten neben dem Haupteingang.

    Version

    Technisch erstellt am 19.12.2006 (von: Ronny Mank)

    Technisch geändert am 03.08.2024 (von: Webservice, Stadt Lützen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    Um den Schaden schnellstmöglich zu beseitigen, sollten Sie die exakte Position nennen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 15.04.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Straßenschäden, Schlagloch, Schlaglöcher

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)