amtliche Meldebestätigung beantragen
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039388 971-33
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Bargeldzahlung, Überweisung, SEPA-Überweisung
Bankverbindung
Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck
Empfänger: Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck
IBAN: DE44 8105 0555 3032 0001 64
BIC: NOLADE21SDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Stendal
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015
Stichwörter
Wohnungsnachweis, Meldebescheinigung, Meldeschein, Meldekarte