amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    amtliche Meldebestätigung beantragen

    Beschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Stadt Staßfurt - BürgerService - Einwohner- und Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstr. 38

    39418 Staßfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hohenerxlebener Straße
      Linie:
      • Bus: Hohenerxlebener Straße
    • Haltestelle: Bahnhof/Busbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Bahnhof/Busbahnhof
    • Haltestelle: Bernburger Straße
      Linie:
      • Bus: Bernburger Straße
    • Haltestelle: Bahnhof/Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: Bahnhof/Busbahnhof
    • Haltestelle: Schulstraße
      Linie:
      • Bus: Schulstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat von 9 bis 12 Uhr (nur Stadtinformation und Einwohner- und Meldewesen)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03925 981-193

    Telefon Festnetz: 03925 981-478

    Telefon Festnetz: 03925 981-471

    Telefon Festnetz: 03925 981-194

    E-Mail: buergerservice@stassfurt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Meldebescheinigung, Meldekarte, Meldeschein, Wohnungsnachweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English