amtliche Meldebestätigung beantragen
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Hettstedt - SB Personenstands- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Rathausstraße
Anzahl: 20 Gebühren: ja - Parkplatz: Marktplatz (mit Parkscheibe für 1 Stunde)
Anzahl: 7 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Marktplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Mühlgartenstraße
Anzahl: 50 Gebühren: nein - Parkplatz: Kreuzung Elisenhöhe/Hohe Straße
Anzahl: 15 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Hettstedt, Busbahnhof (Vöhringer Platz)
Linie:- Bus: Bitte informieren Sie sich über www.vgs-suedharzlinie.de
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1251
06323 Hettstedt
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 8:30 - 18:00 Uhr Mittwoch: 8:30 - 13:00 Uhr Donnerstag: 8:30 - 16:00 Uhr Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015
Stichwörter
Meldebescheinigung, Meldeschein, Wohnungsnachweis, Meldekarte