amtliche Meldebestätigung beantragen
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Hettstedt - SB Personenstands- und Meldewesen
Adresse
Postanschrift
Postfach 1251
06323 Hettstedt
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Marktplatz
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Kreuzung Elisenhöhe/Hohe Straße
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Parkplatz: Marktplatz (mit Parkscheibe für 1 Stunde)
Anzahl: 7
Gebühren: nein
Parkplatz: Mühlgartenstraße
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Parkplatz: Rathausstraße
Anzahl: 20
Gebühren: ja
Hettstedt, Busbahnhof (Vöhringer Platz)
Bus: Bitte informieren Sie sich über www.vgs-suedharzlinie.de
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 8:30 - 18:00 Uhr Mittwoch: 8:30 - 13:00 Uhr Donnerstag: 8:30 - 16:00 Uhr Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03476 801-127
E-Mail: meldeamt@hettstedt.de
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015
Stichwörter
Meldebescheinigung, Meldekarte, Wohnungsnachweis, Meldeschein