amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    amtliche Meldebestätigung beantragen

    Beschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Stadt Arnstein - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Eislebener Chaussee 2

    06456 Quenstedt

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Neben dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 14  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Quenstedt
      Linie:
      • Bus: 405, 409, 421

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03473 9622-165

    Fax: 03473 9622-28

    E-Mail: post@arnstein-harz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Meldebescheinigung, Meldeschein, Wohnungsnachweis, Meldekarte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de