amtliche Meldebestätigung Ausstellung
amtliche Meldebestätigung beantragen
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Arnstein - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Neben dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 14 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Quenstedt
Linie:- Bus: 405, 409, 421
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015
Stichwörter
Meldebescheinigung, Meldeschein, Wohnungsnachweis, Meldekarte