amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    amtliche Meldebestätigung beantragen

    Beschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Stadt Arnstein - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Eislebener Chaussee 2

    06456 Quenstedt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 9:00 - 12:00 Uhr Di. 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00-17:30 Uhr Fr.  9:00-12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03473 9622-165

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 16.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 31.03.2020

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Wohnungsnachweis, Meldebescheinigung, Meldeschein, Meldekarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020