amtliche Meldebestätigung beantragen
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Möckern - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr (Rathaus Möckern) Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr (Rathaus Möckern) Fr. 09:00 - 12:00 Uhr (Rathaus Möckern - ohne Terminvereinbarung) Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr (Rathaus Loburg) Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr (Verwaltungsamt Küsel) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 039221 95-123(Möckern)
Telefon Festnetz: 039221 95-124(Möckern)
Telefon Festnetz: 039221 95-205(Loburg (nur Donnerstags))
Telefon Festnetz: 039221 95-207(Küsel (nur Dienstags))
Fax: 039221 95-120(Möckern)
Fax: 039221 95-230(Loburg)
E-Mail: buergerservice@stadt-moeckern.de
Weitere Informationen
rollstuhlgerecht nur im Rathaus Möckern
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldestelle
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015
Stichwörter
Wohnungsnachweis, Meldebescheinigung, Meldeschein, Meldekarte