amtliche Meldebestätigung beantragen
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Burg - 2.2 Sachgebiet Bürgerservice/Wohngeld mit Standesamt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1132
39281 Burg
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz am Haus, Bitte Parkzeit beachten.
Anzahl: 15 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Burg, Verwaltungszentrum
Linie:- Bus: Linie 700 und 704
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: 03921 921-310
Kontaktperson
Bürgerbüro
E-Mail: Buergerbuero@Stadt-Burg.de
Internet
Weitere Informationen
Der Aufzug befindet sich an der Stirnseite des Hauses.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015
Stichwörter
Meldebescheinigung, Meldekarte, Meldeschein, Wohnungsnachweis