amtliche Meldebestätigung beantragen
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Einwohnermeldewesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3946 905-601
Telefon Festnetz: +49 3946 905-602
Telefon Festnetz: +49 3946 905-603
Telefon Festnetz: +49 3946 905-604
Fax: +49 3946 905-9601
E-Mail: meldewesen@quedlinburg.de
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015
Stichwörter
Meldebescheinigung, Meldekarte, Wohnungsnachweis, Meldeschein