amtliche Meldebestätigung beantragen
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Westliche Börde Einwohnermeldeamt Gröningen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Nadine Schauer (Personalratsvorsitzende)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39403 158211
Fax: +49 39403 158299
E-Mail: n.schauer@westlicheboerde.de
Maria Behrens (Einwohnermelde- und Standesamt)
Hausanschrift
E-Mail: m.jung@westlicheboerde.de
Telefon Festnetz: +49 39403 158213
Fax: +49 39403 158299
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015
Stichwörter
Meldebescheinigung, Meldekarte, Wohnungsnachweis, Meldeschein