Prostitutionsgewerbe Betrieb Erlaubnis

    Prostitutionsstätte anmelden

    Sie wollen eine Prostitutionsstätte betreiben? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis für den Betrieb.

    Beschreibung

    Prostitutionsstätten sind Gebäude, einzelne Räume oder sonstige ortsfeste Anlagen. Sie sind Betriebsstätten und werden für sexuelle Dienstleistungen genutzt.

    Wenn Sie eine Protsitutionsstätte betreiben möchten, brauchen Sie vorher eine Erlaubnis.

    An die Prostitutionsstätte sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Das sind vor allem bauliche Mindeststandards, die eingehalten werden müssen.

    Die Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte kann auch befristet erteilt werden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, wo auch die Prostitutionsstätte liegt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Wittenberg - Allgemeines Ordnungsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 4

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Fachdienste: Di  08:30 - 12:00 Uhr      13:00 - 15:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr      13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Mo 08:30 - 17:00 Uhr Di  08:30 - 17:00 Uhr Mi  08:30 - 14:00 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr  08:30 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03491 806-1703

    Fax: 03491 806-1791

    E-Mail: ordnungsamt@landkreis-wittenberg.de

    Formulare

    Anwendungshinweis für Betreibende von Prostitutionsstätten

    Version

    Technisch erstellt am 24.11.2009 (von: Thomas Hoffmann)

    Technisch geändert am 17.12.2024 (von: Thiele, Claudia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Betriebskonzept
    • schriftlicher Antrag für eine Erlaubnis
    • Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis Belegart 0)
    • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
    • Baugenehmigung/Nutzungsgenehmigung
    • Grundrisszeichnung (möglichst im Maßstab 1:100)
    • Mietvertrag/Eigentumsnachweis (Kopie)
    • Nachweis über eine gültige Betriebszulassung  
    • Gewerbezentralregisterauszug für natürliche und juristische Personen (Belegart 9)

    Zudem sind folgende Angaben nachzuweisen

    • bei einer natürlichen Person:
      • Name,
      • Geburtsdatum und
      • Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
    • bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
      • Name der Firma,
      • Anschrift,
      • Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
      • Sitz der Firma.

    Formulare

    Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle. 

    Voraussetzungen

    Für die Betriebserlaubnis einer Prostitutionsstätte muss diese:

    • über eine angemessene Ausstattung mit Sanitäreinrichtungen verfügen;
    • geeignete Aufenthalts- und Pausenräume aufweisen;
    • individuell verschließbare Aufbewahrungsmöglichkeiten für persönliche Gegenstände besitzen.

    Die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räumlichkeiten der Prostitutionsstätte:

    • müssen über ein sachgerechtes Notrufsystem verfügen;
    • müssen Türen besitzen, die jederzeit von innen geöffnet werden können;
    • dürfen von außen nicht einsehbar sein;
    • dürfen nicht als Wohn- oder Schlafraum genutzt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bevor Sie eine Prostitutionsstätte betreiben, müssen Sie die Erlaubnis beantragen.

    Die zuständige Stelle prüft dann, ob die baulichen und gewerblichen Standards eingehalten sind.

    Sie erhalten die Erlaubnis dann schriftlich.

    Fristen

    Sie dürfen die Prostitutionsstätte erst betreiben, wenn Sie die Erlaubnis haben.

    Kosten

    Für die Erlaubnis einer Prostitutionsstätte fallen Kosten zwischen 500,00 und 3.000,00 Euro an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wie Sie die Erlaubnis für Ihr Prostitutionsgewerbe erhalten, erfahren Sie unter dem Stichwort „Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe beantragen“.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt am 29.01.2020

    Version

    Technisch erstellt am 27.03.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 10.03.2023 (von: Boese, Kathrin)

    Stichwörter

    Prostitution, Freudenhaus, Prostituiertenschutzgesetz, auf den Strich gehen, Puff, Gewerbe, Prostituierte, Erotik, anschaffen, Prostitutionsgesetz, Prostitutionsgewerbe, Swinger-Club, Escort, Bordell, Gangbang-Party

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)