Prostitutionsgewerbe Betrieb Erlaubnis

    Prostitutionsstätte anmelden

    Sie wollen eine Prostitutionsstätte betreiben? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis für den Betrieb.

    Beschreibung

    Prostitutionsstätten sind Gebäude, einzelne Räume oder sonstige ortsfeste Anlagen. Sie sind Betriebsstätten und werden für sexuelle Dienstleistungen genutzt.

    Wenn Sie eine Protsitutionsstätte betreiben möchten, brauchen Sie vorher eine Erlaubnis.

    An die Prostitutionsstätte sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Das sind vor allem bauliche Mindeststandards, die eingehalten werden müssen.

    Die Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte kann auch befristet erteilt werden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, wo auch die Prostitutionsstätte liegt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Jerichower Land - Sachgebiet Allgemeine Ordnungsaufgaben

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 9

    39288 Burg

    Hausanschrift

    In der Alten Kaserne 9

    39288 Burg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Verwaltungszentrum
      Linie:
      • Bus: Verwaltungszentrum
    • Haltestelle: Krankenhaus
      Linie:
      • Bus: Krankenhaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 11 31

    39288 Burg

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:30-12:00 Uhr Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr Fr: 08:30-12:00 Uhr Hinweis abweichende Öffnungszeiten Jagd-, Waffen- und Fischereibehörde Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr Fr: 08:30-12:00 Uhr Bußgeldstelle nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03921 949-3200

    Fax: 03921 949-9532

    E-Mail: fb-ordnung@lkjl.de

    Formulare

    Anwendungshinweis für Betreibende von Prostitutionsstätten

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Betriebskonzept
    • schriftlicher Antrag für eine Erlaubnis
    • Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis Belegart 0)
    • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
    • Baugenehmigung/Nutzungsgenehmigung
    • Grundrisszeichnung (möglichst im Maßstab 1:100)
    • Mietvertrag/Eigentumsnachweis (Kopie)
    • Nachweis über eine gültige Betriebszulassung  
    • Gewerbezentralregisterauszug für natürliche und juristische Personen (Belegart 9)

    Zudem sind folgende Angaben nachzuweisen

    • bei einer natürlichen Person:
      • Name,
      • Geburtsdatum und
      • Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
    • bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
      • Name der Firma,
      • Anschrift,
      • Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
      • Sitz der Firma.

    Formulare

    Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle. 

    Voraussetzungen

    Für die Betriebserlaubnis einer Prostitutionsstätte muss diese:

    • über eine angemessene Ausstattung mit Sanitäreinrichtungen verfügen;
    • geeignete Aufenthalts- und Pausenräume aufweisen;
    • individuell verschließbare Aufbewahrungsmöglichkeiten für persönliche Gegenstände besitzen.

    Die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räumlichkeiten der Prostitutionsstätte:

    • müssen über ein sachgerechtes Notrufsystem verfügen;
    • müssen Türen besitzen, die jederzeit von innen geöffnet werden können;
    • dürfen von außen nicht einsehbar sein;
    • dürfen nicht als Wohn- oder Schlafraum genutzt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bevor Sie eine Prostitutionsstätte betreiben, müssen Sie die Erlaubnis beantragen.

    Die zuständige Stelle prüft dann, ob die baulichen und gewerblichen Standards eingehalten sind.

    Sie erhalten die Erlaubnis dann schriftlich.

    Fristen

    Sie dürfen die Prostitutionsstätte erst betreiben, wenn Sie die Erlaubnis haben.

    Kosten

    Für die Erlaubnis einer Prostitutionsstätte fallen Kosten zwischen 500,00 und 3.000,00 Euro an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wie Sie die Erlaubnis für Ihr Prostitutionsgewerbe erhalten, erfahren Sie unter dem Stichwort "Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe beantragen".

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt am 29.01.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Stichwörter

    Prostituiertenschutzgesetz, Escort, Gangbang-Party, Prostitutionsgewerbe, auf den Strich gehen, Puff, Gewerbe, Prostitutionsgesetz, anschaffen, Prostitution, Prostituierte, Bordell, Erotik, Swinger-Club, Freudenhaus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English