Prostitutionsgewerbe Betrieb Erlaubnis

    Prostitutionsstätte anmelden

    Sie wollen eine Prostitutionsstätte betreiben? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis für den Betrieb.

    Beschreibung

    Prostitutionsstätten sind Gebäude, einzelne Räume oder sonstige ortsfeste Anlagen. Sie sind Betriebsstätten und werden für sexuelle Dienstleistungen genutzt.

    Wenn Sie eine Protsitutionsstätte betreiben möchten, brauchen Sie vorher eine Erlaubnis.

    An die Prostitutionsstätte sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Das sind vor allem bauliche Mindeststandards, die eingehalten werden müssen.

    Die Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte kann auch befristet erteilt werden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, wo auch die Prostitutionsstätte liegt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Rechtsamt - Sachgebiet Ordnung und Sicherheit

    Beschreibung

    Allgemeine Gefahrenabwehr

    • Kampfmittel und Fundmunition
    • Versammlungsrecht
    • Jugendschutz

    Gewerbeangelegenheiten

    • § 30 GewO Privatkrankenanstalten
    • § 34f GewO Finanzanlagenvermittler
    • § 34h GewO Honorar-Finanzanlagenberater
    • § 34i GewO Immobiliendarlehensvermittler
    • § 69 GewO Festsetzen von Messen, Ausstellungen und Großmärkten

    Jagd-und Fischereiwesen
    Personenstandswesen und Namensrecht

    Schornsteinfegerwesen
    Schwarzarbeit
    Waffen- und Sprengstoffrecht
    Fachaufsicht über die Kommunen im allgemeinen und speziellen Gefahrenabwehrrecht

    Leistungen

    • Anmeldung Veranstaltung
    • Anzeige Ordnungswidrigkeiten bei Schwarzarbeit
    • Befahrerlaubnis Landschaftsschutzgebiet
    • Fischereischein
    • Fischerprüfung
    • Gaststättenbetrieb - Anordnungen erlassen (nachträglich)
    • Gaststättenbetrieb - Außengastronomie erlauben (Sondernutzung)
    • Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
    • Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
    • Gewerbsmäßige Hundehaltung erlauben
    • Jagdangelegenheiten
    • Jagdschein
    • Kampfmittelbeseitigung
    • Ladenöffnungszeiten
    • Namensänderung
    • Ordnungswesen
    • Schießstätte Betrieb - Erlaubnis
    • Schornsteinfegerwesen
    • Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
    • Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
    • Versammlungen - Anmeldung von öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen unter freiem Himmel
    • Waffenbesitzkarte
    • Waffenbesitzkarte für Waffen- und Munitionssachverständige
    • Waffenhandel gewerbsmäßig - Erlaubnis
    • Waffenhandel: Fachkundeprüfung abnehmen
    • Waffenschein ausstellen
    • Waffentransport - Erlaubnis

    Adresse

    Hausanschrift

    Bornsche Straße 2

    39340 Haldensleben

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 53

    39331 Haldensleben

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4243

    Fax: +49 3904 7240-54291

    E-Mail: ordnung-sicherheit@landkreis-boerde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Formulare

    Anwendungshinweis für Betreibende von Prostitutionsstätten

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Betriebskonzept
    • schriftlicher Antrag für eine Erlaubnis
    • Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis Belegart 0)
    • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
    • Baugenehmigung/Nutzungsgenehmigung
    • Grundrisszeichnung (möglichst im Maßstab 1:100)
    • Mietvertrag/Eigentumsnachweis (Kopie)
    • Nachweis über eine gültige Betriebszulassung  
    • Gewerbezentralregisterauszug für natürliche und juristische Personen (Belegart 9)

    Zudem sind folgende Angaben nachzuweisen

    • bei einer natürlichen Person:
      • Name,
      • Geburtsdatum und
      • Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
    • bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
      • Name der Firma,
      • Anschrift,
      • Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
      • Sitz der Firma.

    Formulare

    Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle. 

    Voraussetzungen

    Für die Betriebserlaubnis einer Prostitutionsstätte muss diese:

    • über eine angemessene Ausstattung mit Sanitäreinrichtungen verfügen;
    • geeignete Aufenthalts- und Pausenräume aufweisen;
    • individuell verschließbare Aufbewahrungsmöglichkeiten für persönliche Gegenstände besitzen.

    Die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räumlichkeiten der Prostitutionsstätte:

    • müssen über ein sachgerechtes Notrufsystem verfügen;
    • müssen Türen besitzen, die jederzeit von innen geöffnet werden können;
    • dürfen von außen nicht einsehbar sein;
    • dürfen nicht als Wohn- oder Schlafraum genutzt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bevor Sie eine Prostitutionsstätte betreiben, müssen Sie die Erlaubnis beantragen.

    Die zuständige Stelle prüft dann, ob die baulichen und gewerblichen Standards eingehalten sind.

    Sie erhalten die Erlaubnis dann schriftlich.

    Fristen

    Sie dürfen die Prostitutionsstätte erst betreiben, wenn Sie die Erlaubnis haben.

    Kosten

    Für die Erlaubnis einer Prostitutionsstätte fallen Kosten zwischen 500,00 und 3.000,00 Euro an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wie Sie die Erlaubnis für Ihr Prostitutionsgewerbe erhalten, erfahren Sie unter dem Stichwort "Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe beantragen".

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt am 29.01.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Stichwörter

    Prostituiertenschutzgesetz, Escort, Gangbang-Party, Prostitutionsgewerbe, auf den Strich gehen, Puff, Gewerbe, Prostitutionsgesetz, anschaffen, Prostitution, Prostituierte, Bordell, Erotik, Swinger-Club, Freudenhaus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English