Schäden an öffentlichen Einrichtungen melden
Ihnen ist an einem Gebäude Ihrer Gemeinde ein Schaden aufgefallen? Melden Sie diesen.
Beschreibung
Schäden an öffentlichen Einrichtungen können beabsichtigt aber auch unbeabsichtigt entstehen. Oftmals gehören Vandalismus und Unwetter zu den häufigsten Ursachen.
Sie können Ihre Gemeinde bei der Schadensbeseitigung unterstützen. Wenn Sie einen Schaden an einem öffentlichen Gebäude (z.B. Theater, Museum oder Altenheim) oder einem Sportplatz entdecken, können Sie diesen Ihrer Gemeinde melden.
Vielerorts geschieht das online, ganz bequem von zu Hause aus.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für die Schadensbeseitigung ist Ihre Gemeinde oder kreisfreie Stadt zuständig.
Ansprechpartner
Zentrales Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Hüttenhof
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Rottleberode, Post
Bus: 450
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: Hüttenhof
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Rottleberode, Post
Bus: 450
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 034651 389-366
Telefon Festnetz: 034651 389-365
Telefon Festnetz: 034651 389-364
Fax: 034651 389-380
E-Mail: info@rossla.de
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Vandalismus, Theater, Sportplatz, Spielplatz, Friedhof, Gebäude, Museum