Schadensbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen Durchführung

    Schäden an öffentlichen Einrichtungen melden

    Ihnen ist an einem Gebäude Ihrer Gemeinde ein Schaden aufgefallen? Melden Sie diesen.

    Beschreibung

    Schäden an öffentlichen Einrichtungen können beabsichtigt aber auch unbeabsichtigt entstehen. Oftmals gehören Vandalismus und Unwetter zu den häufigsten Ursachen. 

    Sie können Ihre Gemeinde bei der Schadensbeseitigung unterstützen. Wenn Sie einen Schaden an einem öffentlichen Gebäude (z.B. Theater, Museum oder Altenheim) oder einem Sportplatz entdecken, können Sie diesen Ihrer Gemeinde melden. 

    Vielerorts geschieht das online, ganz bequem von zu Hause aus.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für die Schadensbeseitigung ist Ihre Gemeinde oder kreisfreie Stadt zuständig. 

    Ansprechpartner

    Abteilung Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Burgstraße 1

    06667 Weißenfels

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr Freitag nach Vereinbarung Sonnabend geschlossen Sonntag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3443 370-362

    Fax: +49 3443 370-386

    E-Mail: ordnungsamt@weissenfels.de

    Version

    Technisch geändert am 15.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Stichwörter

    Sportplatz, Friedhof, Theater, Vandalismus, Gebäude, Spielplatz, Museum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English