Schäden an öffentlichen Einrichtungen melden
Ihnen ist an einem Gebäude Ihrer Gemeinde ein Schaden aufgefallen? Melden Sie diesen.
Beschreibung
Schäden an öffentlichen Einrichtungen können beabsichtigt aber auch unbeabsichtigt entstehen. Oftmals gehören Vandalismus und Unwetter zu den häufigsten Ursachen.
Sie können Ihre Gemeinde bei der Schadensbeseitigung unterstützen. Wenn Sie einen Schaden an einem öffentlichen Gebäude (z.B. Theater, Museum oder Altenheim) oder einem Sportplatz entdecken, können Sie diesen Ihrer Gemeinde melden.
Vielerorts geschieht das online, ganz bequem von zu Hause aus.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für die Schadensbeseitigung ist Ihre Gemeinde oder kreisfreie Stadt zuständig.
Ansprechpartner
Abteilung Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr Freitag nach Vereinbarung Sonnabend geschlossen Sonntag geschlossen
Kontakt
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Sportplatz, Friedhof, Theater, Vandalismus, Gebäude, Spielplatz, Museum