Schäden an öffentlichen Einrichtungen melden
Ihnen ist an einem Gebäude Ihrer Gemeinde ein Schaden aufgefallen? Melden Sie diesen.
Beschreibung
Schäden an öffentlichen Einrichtungen können beabsichtigt aber auch unbeabsichtigt entstehen. Oftmals gehören Vandalismus und Unwetter zu den häufigsten Ursachen.
Sie können Ihre Gemeinde bei der Schadensbeseitigung unterstützen. Wenn Sie einen Schaden an einem öffentlichen Gebäude (z.B. Theater, Museum oder Altenheim) oder einem Sportplatz entdecken, können Sie diesen Ihrer Gemeinde melden.
Vielerorts geschieht das online, ganz bequem von zu Hause aus.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für die Schadensbeseitigung ist Ihre Gemeinde oder kreisfreie Stadt zuständig.
Ansprechpartner
Bauamt
Beschreibung
Hilfsbedürftige Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen klingeln bitte am Briefkasten neben dem Haupteingang.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Markt
Anzahl: 25 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Marktplatz
Linie:- Bus: Marktplatz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr Dienstag 9:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9:00-12:00 und 13:00-15:30 Uhr Freitag 9:00-11:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Steve Kähler
E-Mail: steve.kaehler@stadt-luetzen.de
Internet
Weitere Informationen
Hilfsbedürftige Personen, Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen klingeln bitte am Briefkasten neben dem Haupteingang.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Sportplatz, Friedhof, Theater, Vandalismus, Gebäude, Spielplatz, Museum