Schadensbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen Durchführung

    Schäden an öffentlichen Einrichtungen melden

    Ihnen ist an einem Gebäude Ihrer Gemeinde ein Schaden aufgefallen? Melden Sie diesen.

    Beschreibung

    Schäden an öffentlichen Einrichtungen können beabsichtigt aber auch unbeabsichtigt entstehen. Oftmals gehören Vandalismus und Unwetter zu den häufigsten Ursachen. 

    Sie können Ihre Gemeinde bei der Schadensbeseitigung unterstützen. Wenn Sie einen Schaden an einem öffentlichen Gebäude (z.B. Theater, Museum oder Altenheim) oder einem Sportplatz entdecken, können Sie diesen Ihrer Gemeinde melden. 

    Vielerorts geschieht das online, ganz bequem von zu Hause aus.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für die Schadensbeseitigung ist Ihre Gemeinde oder kreisfreie Stadt zuständig. 

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Westliche Börde

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 7

    39397 Gröningen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 39403 1580

    Fax: +49 39403 158299

    E-Mail: post@westlicheboerde.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Stichwörter

    Gebäude, Museum, Sportplatz, Theater, Spielplatz, Vandalismus, Friedhof

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English