Schadensbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen Durchführung

    Schäden an öffentlichen Einrichtungen melden

    Ihnen ist an einem Gebäude Ihrer Gemeinde ein Schaden aufgefallen? Melden Sie diesen.

    Beschreibung

    Schäden an öffentlichen Einrichtungen können beabsichtigt aber auch unbeabsichtigt entstehen. Oftmals gehören Vandalismus und Unwetter zu den häufigsten Ursachen. 

    Sie können Ihre Gemeinde bei der Schadensbeseitigung unterstützen. Wenn Sie einen Schaden an einem öffentlichen Gebäude (z.B. Theater, Museum oder Altenheim) oder einem Sportplatz entdecken, können Sie diesen Ihrer Gemeinde melden. 

    Vielerorts geschieht das online, ganz bequem von zu Hause aus.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für die Schadensbeseitigung ist Ihre Gemeinde oder kreisfreie Stadt zuständig. 

    Ansprechpartner

    Für Wanzleben-Börde wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 18.03.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 18.11.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Vandalismus, Theater, Sportplatz, Spielplatz, Friedhof, Gebäude, Museum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)