Schäden an öffentlichen Einrichtungen melden
Ihnen ist an einem Gebäude Ihrer Gemeinde ein Schaden aufgefallen? Melden Sie diesen.
Beschreibung
Schäden an öffentlichen Einrichtungen können beabsichtigt aber auch unbeabsichtigt entstehen. Oftmals gehören Vandalismus und Unwetter zu den häufigsten Ursachen.
Sie können Ihre Gemeinde bei der Schadensbeseitigung unterstützen. Wenn Sie einen Schaden an einem öffentlichen Gebäude (z.B. Theater, Museum oder Altenheim) oder einem Sportplatz entdecken, können Sie diesen Ihrer Gemeinde melden.
Vielerorts geschieht das online, ganz bequem von zu Hause aus.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für die Schadensbeseitigung ist Ihre Gemeinde oder kreisfreie Stadt zuständig.
Ansprechpartner
Grün- und Parkanlagen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 3907 716111
Telefon Festnetz: +49 3907 7753927
Telefon Festnetz: +49 3907 77590815
Telefon Festnetz: +49 3907 7753920
Telefon Festnetz: +49 3907 7753926
E-Mail: gruen@gardelegen.de
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Gebäude, Museum, Sportplatz, Theater, Spielplatz, Vandalismus, Friedhof