Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher beantragen
Sie legen viel Wert auf Hygiene und Sauberkeit? Informieren Sie sich hier über die Anerkennung als Gesundheitsaufseher/ Gesundheitsaufseherin.
Beschreibung
Als Gesundheitsaufseher und Gesundheitsaufseherin obliegt Ihnen die Überwachung der Hygienestandards in verschiedenen Einrichtungen wie Kliniken oder Lebensmittelgeschäften. Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf. Derzeit ist eine Ausbildung in Sachsen-Anhalt nicht möglich.
Wenn Sie jedoch bereits eine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf abgeschlossen und Berufserfahrung gesammelt haben, können Sie eine Weiterbildung zur oder zum Hygienebeauftragten in der Pflege absolvieren. Hierfür erhalten Sie bei erfolgreicher Abschlussprüfung ein Zertifikat. Mit diesem Zertifikat sind Sie berechtigt, als Hygienefachkraft zu arbeiten.
Zuständigkeit
Weiterbildungen in diesem Bereich werden von verschiedenen Dienstleistern angeboten.
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Nachweis über die staatliche Anerkennung nach dem Krankenpflegegesetz oder Hebammengesetz
- Nachweis über eine mehrjährige Berufserfahrung
Voraussetzungen
Sie können an einer Weiterbildung zur Hygienebeauftragten / zum Hygienebeauftragten teilnehmen, wenn
- Sie zuvor eine staatliche Anerkennung nach dem Krankenpflegegesetz oder Hebammengesetz erworben
- und mehrjährige Berufserfahrung haben.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Weiterbildung werden Kursgebühren fällig.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt am 16.04.2020
Stichwörter
Hygienekontrolleur, Hygienekontrolleurin, staatlich anerkannte Gesundheitsaufseherin, Hygieneinspektorin, staatlich anerkannter Gesundheitsaufseher, Hygieneinspektor, Berufserlaubnis