Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher Erteilung

    Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher beantragen

    Sie legen viel Wert auf Hygiene und Sauberkeit? Informieren Sie sich hier über die Anerkennung als Gesundheitsaufseher/ Gesundheitsaufseherin.

    Beschreibung

    Als Gesundheitsaufseher und Gesundheitsaufseherin obliegt Ihnen die Überwachung der Hygienestandards in verschiedenen Einrichtungen wie Kliniken oder Lebensmittelgeschäften. Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf. Derzeit ist eine Ausbildung in Sachsen-Anhalt nicht möglich.

    Wenn Sie jedoch bereits eine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf abgeschlossen und Berufserfahrung gesammelt haben, können Sie eine Weiterbildung zur oder zum Hygienebeauftragten in der Pflege absolvieren. Hierfür erhalten Sie bei erfolgreicher Abschlussprüfung ein Zertifikat. Mit diesem Zertifikat sind Sie berechtigt, als Hygienefachkraft zu arbeiten.

    Zuständigkeit

    Weiterbildungen in diesem Bereich werden von verschiedenen Dienstleistern angeboten.

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Nachweis über die staatliche Anerkennung nach dem Krankenpflegegesetz oder Hebammengesetz
    • Nachweis über eine mehrjährige Berufserfahrung

    Voraussetzungen

    Sie können an einer Weiterbildung zur Hygienebeauftragten / zum Hygienebeauftragten teilnehmen, wenn

    • Sie  zuvor eine staatliche Anerkennung nach dem Krankenpflegegesetz oder Hebammengesetz erworben
    • und mehrjährige Berufserfahrung haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Weiterbildung werden Kursgebühren fällig.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt am 16.04.2020

    Version

    Technisch erstellt am 18.03.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 23.05.2022 (von: system)

    Stichwörter

    Hygienekontrolleur, Hygienekontrolleurin, staatlich anerkannte Gesundheitsaufseherin, Hygieneinspektorin, staatlich anerkannter Gesundheitsaufseher, Hygieneinspektor, Berufserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)