Prüfung als Steuerberater Zulassung

    Zulassung zur Steuerberaterprüfung beantragen

    Sie möchten als Steuerberater oder -beraterin tätig werden?  Informieren Sie sich hier, um eine Zulassung zur Steuerberaterprüfung zu beantragen.

    Beschreibung

    Um als Steuerberater oder Steuerberaterin in Sachsen-Anhalt zu arbeiten, müssen Sie die Steuerberaterprüfung bestehen. Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung müssen Sie beantragen.

    Sie können auch eine verkürzte Prüfung ablegen, wenn Sie eine Prüfung als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer bestanden haben.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Steuerberaterkammer.

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Domfelsen 4

    39104 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 61162-0

    E-Mail: info@stbk-sachsen-Anhalt.de

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2009 (von: Ulrich Christoh)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Lebenslauf
    • Passbild (nicht älter als ein Jahr)
    • Prüfungszeugnisse, Diplome und Befähigungsnachweise
    • Tätigkeitsnachweise

    Reichen Sie die Nachweise im Original oder in beglaubigter Kopie ein.

    Voraussetzungen

    • Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder eines rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung
    • Regelstudienzeit von mindestens 4 Jahren
    • Sie haben mindestens 2 Jahre mindestens 16 Stunden pro Woche auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern gearbeitet
    • oder bei einer Regelstudienzeit  von  weniger als  4 Jahren: Sie haben mindestens 3 Jahre mindestens 16 Stunden pro Woche auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern gearbeitet
    • Oder bei einer kaufmännischen Ausbildung: Sie haben mindestens 8 Jahre mindestens 16 Stunden pro Woche auf dem Gebiet der von den  Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern gearbeitet
    • Oder bei Steuerfachwirten (Steuerfachassistenten) und geprüften Bilanzbuchhaltern: Sie haben mindestens 6 Jahre mindestens 16 Stunden pro Woche auf dem Gebiet der von den Bundes oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern gearbeitet

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei Versagung der Zulassung ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.

    Verfahrensablauf

    • Sie müssen den Antrag auf Zulassung fristgerecht bei der Steuerberaterkammer einreichen.
    • Sie müssen für den Antrag den Vordruck der Steuerberaterkammer nutzen.
    • Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular und die Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer ein und überweisen Sie die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags.
    • Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Zulassungsbescheid.
       

    Fristen

    spätestens am 30.4. des betreffenden Prüfungsjahres

    Kosten

    Bearbeitungsgebühr: EUR 200,00

    Prüfungsgebühr: EUR 1.100,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch von der Prüfung befreit werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt am 11.07.2023

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 13.07.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)