Approbation als Arzt Erteilung

    Approbation als Arzt oder Ärztin beantragen

    Wenn Sie in Deutschland als Ärztin oder Arzt arbeiten möchten, benötigen Sie eine gesonderte Berufsberechtigung - die Approbation oder die Berufserlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland als Ärztin oder Arzt arbeiten möchten, benötigen Sie eine gesonderte Berufsberechtigung - die Approbation oder die Berufserlaubnis. Die Approbation stellt die höherwertige Berufszulassung dar.
    Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe.

    Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ist zuständig, wenn Sie Ihr Studium in Sachsen-Anhalt absolviert haben.

    Ansprechpartner

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe

    Adresse

    Hausanschrift

    Hansering 15

    06108 Halle (Saale)

    Postanschrift

    Ernst-Kamieth-Str. 2

    06112 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Hinweis: Telefonische Sprechzeiten, keine Öffnungszeiten Sprechzeiten persönlich: nach Terminvergabe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 514-3268(akademisch)

    Telefon Festnetz: +49 345 514-3045(nichtakademisch)

    Fax: +49 345 514-3279

    E-Mail: lpa.gesundheitsberufe@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch erstellt am 05.05.2006 (von: Sirid Riewe)

    Technisch geändert am 04.03.2024 (von: Ilgner, Laura)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Ärztliche Bescheinigung
    • Erklärung zur Straffreiheit

    Beim Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe können Sie eine Übersicht über die erforderlichen Unterlagen anfordern.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie benötigen ein erfolgreich abgeschlossenes Studium
    • oder nach Absolvieren der Ausbildung im Ausland 
      • erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Ausland,
      • einen gleichwertigen Ausbildungsstand
      • die persönliche Eignung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    Die zuständige Stelle bestätigt Ihnen nach maximal einem Monat, dass Ihr Antrag und Ihre Unterlagen angekommen sind. Wenn die Unterlagen vollständig sind, dauert das Verfahren maximal 3 Monate.

    Kosten

    EUR 120 bis 265.

    Hinzu kommen Kosten für die Zustellung der Approbation.

    Hinzu kommen Kosten für die Zustellung der Approbation.: Gebühr ab 150.0 EUR bis 250.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie bereits einen Berufsabschluss als Ärztin oder Arzt im Ausland erworben haben, finden Sie weitere Informationen auf den Seiten des Bundes.


    Wenn Sie im Ausland den Beruf eines Arztes ausüben möchten, wird in der Regel ein "Certificate of Good Standing" benötigt. Diese Bescheinigung wird ebenfalls durch das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe ausgestellt.Die Bescheinigung erhalten Sie, wenn Sie in Ihrem Beruf zuletzt in Sachsen-Anhalt tätig waren.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 02.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 13.03.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 25.04.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Stichwörter

    Berufserlaubnis für Gesundheitsberufe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)